Fassade des Stadtschlosses Wiesbaden, das heute den Hessischen Landtag beherbergt.

Die Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts schreitet voran: Am 1. September 2021 tritt ein Vergabeerlass in Hessen in Kraft, mit dem die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt und die VOL/A abgelöst wird – wir berichteten.

Zeitgleich wird eine Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) wirksam, die der hessische Landtag am 6. Juli beschlossen hatte. Sie löst Widersprüche zwischen HVTG und der UVgO in Hessen auf.

Bürokratieabbau

Mit der Novellierung verfolgt die Landesregierung zudem das Ziel der schnelleren und einfacheren Vergabe öffentlicher Aufträge. Erreicht werden soll dies durch folgende Maßnahmen:

  • die Mindestanzahl einzuholender Angebote sinkt von fünf auf drei,
  • das Interessenbekundungsverfahren und weitere Regelungen fallen ersatzlos weg,
  • die Vergabe freiberuflicher Leistungen muss nicht mehr im förmlichen Vergabeverfahren erfolgen.

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Vergabekompetenzstellen

Zum Zwecke der Beratung öffentlicher Auftraggeber führt der Gesetzgeber mit der Novelle zudem Vergabekompetenzstellen ein:

  • bei Hessen Mobil für Vergaben im Bereich des Landesstraßenbaus,
  • bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main für Vergaben des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen sowie der Technischen Universität Darmstadt,
  • bei den Regierungspräsidien jeweils im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit für Vergaben aller anderen öffentlichen Auftraggeber nach § 1 Abs. 4 (HVTG) und für Vergaben von Zuwendungsempfängern.

Die Vergabekompetenzstellen sollen öffentliche Auftraggeber und Zuwendungsempfänger in Fragen der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beraten. Außerdem sind sie für die Prüfung von behaupteten Vergabeverstößen durch Bewerber und Bieter zuständig (Bauvergaben ab 250.0000 Euro; Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 50.000 Euro – jeweils ohne Umsatzsteuer).

Weitere Informationen

Titelbild: Martin Kraft // photo.martinkraft.com, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons