
Als Anregung für alle Akteure im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe dient der bereits 2018 veröffentlichte Leitfaden für innovationsfördernde Beschaffung. Jüngst hat die Europäische Kommission ihn infolge der Annahme der europäischen KMU- und Industriestrategien und der so genannten Aufbau- und Resilienzfazilität überarbeitet.
Erhebliche Unterinvestitionen
Die Kommission weist der öffentlichen Auftragsvergabe eine wichtige Rolle für wirtschaftliche Erholung und Entwicklung zu. Allerdings werde in Europa bislang nur die Hälfte des Potenzials der innovationsfördernden Auftragsvergabe genutzt. Auch in den Bereichen digitale Lösungen und Forschung und Entwicklung sieht die Kommission noch erhebliche Unterinvestitionen.
Mandat mit Vision
Geht es um die Schaffung eines politischen Rahmens für die innovationsfördernde Auftragsvergabe, sei daher die Schaffung eines politischen Mandats mit einer klaren politischen Vision unabdingbar. Beispielhaft nennt der Leitfaden hier den Schwedischen Nationalen Innovationsrat.
Verfahren auch für kleinere Anbieter
Als eine der größten Herausforderungen einer innovationsfördernden Auftragsvergabe nennt die Kommission die Gewinnung von Innovatoren – insbesondere Start-ups und innovativen KMU. Um ihr zu begegnen, verweist der Leitfaden auf die EU-Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe aus dem Jahr 2014. Sie eröffnen öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit zur Entwicklung von Verfahren, die auch auf kleinere innovative Anbieter ausgerichtet sind.
So soll öffentliche Vergabe innovationsfreundlicher werden
Die Kommission schlägt darüber hinaus verschiedene innovationsfreundliche Instrumente vor:
- Auf der Ebene der Bedarfsermittlung sollten Entscheider demnach prüfen, ob und gegebenenfalls wie innovative Lösungen sinnhaft erscheinen.
- In der Phase einer vorherigen Marktkonsultation wird nach bestehenden innovativen Lösungen gesucht beziehungsweise deren Marktfähigkeit eruiert. So ließen sich unrealistische oder veraltete Spezifikationen vermeiden.
- Ab dem 25. Oktober 2023 müssen öffentliche Auftraggeber neue und aktualisierte Standardformulare ausfüllen, mit denen sie Informationen über die Nutzung der innovationsfördernden Auftragsvergabe bereitstellen können. Diese werden fakultative Angaben enthalten, in dem öffentliche Auftraggeber angeben können, dass sie im Rahmen des Vergabeverfahrens innovative Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen erwerben.
- Öffentliche Auftraggeber können Varianten zulassen. Das sind Alternativlösungen, die auf alternativen Technologien oder Prozessen beruhen und einem Angebot beigefügt sein können.
Weitere Instrumente, die der Leitfaden nennt, umfassen Preis, Kosten und Qualität als Zuschlagskriterien. Auch das Rechtemanagement bezogen auf geistiges Eigentum und die Auftragsausführung erörtert der Leitfaden ausführlich.
» Zum Leitfaden zur innovationsfördernden Beschaffung der Europäischen Kommission (PDF, 1,4 MB)
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Bildquelle: jorisvo
Liebe Mitarbeiter der Cosinex GmbH,
wird das o. g. „Formular“ (die „Formulare“?) bzw. die Anforderungen an Vorgaben zur innovativen Beschaffung im VMS technisch umgesetzt (z. B. mit anklickbaren Feldern und Textfeldern)?
Im Moment wird das Formular zur „Strategischen und Nachhaltigen Beschaffung“ (siehe Vergabeportal Brandenburg), welches ja auch innovative Aspekte enthält, durch uns außerhalb der VMS-Akte bearbeitet und als Scann der elektr. Akte hinzugefügt. Dieser „Medienbruch“ lässt sich doch sicher umgehen.
Vielen Dank für die Bemühungen.
Liebe Grüße aus der Cottbuser Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz
Sehr geehrte Frau Lange,
im Zuge einer Überarbeitung des VHB Brandenburg im Rahmen des VMS ist auch vorgesehen, das von Ihnen angeführte Formular – soweit im Rahmen der Vergabe sinnvoll – entsprechend vorzubefüllen. Dieses sowie weitere Änderungen am vorgenannten Formularsatz beabsichtigen wir spätestens im 4. Quartal allen Betreibern unserer Lösung zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktions-Team