EU-Kommission

Als Anregung für alle Akteure im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe dient der bereits 2018 veröffentlichte Leitfaden für innovationsfördernde Beschaffung. Jüngst hat die Europäische Kommission ihn infolge der Annahme der europäischen KMU- und Industriestrategien und der so genannten Aufbau- und Resilienzfazilität überarbeitet.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Erhebliche Unterinvestitionen

Die Kommission weist der öffentlichen Auftragsvergabe eine wichtige Rolle für wirtschaftliche Erholung und Entwicklung zu. Allerdings werde in Europa bislang nur die Hälfte des Potenzials der innovationsfördernden Auftragsvergabe genutzt. Auch in den Bereichen digitale Lösungen und Forschung und Entwicklung sieht die Kommission noch erhebliche Unterinvestitionen.

Mandat mit Vision

Geht es um die Schaffung eines politischen Rahmens für die innovationsfördernde Auftragsvergabe, sei daher die Schaffung eines politischen Mandats mit einer klaren politischen Vision unabdingbar. Beispielhaft nennt der Leitfaden hier den Schwedischen Nationalen Innovationsrat.

Verfahren auch für kleinere Anbieter

Als eine der größten Herausforderungen einer innovationsfördernden Auftragsvergabe nennt die Kommission die Gewinnung von Innovatoren – insbesondere Start-ups und innovativen KMU. Um ihr zu begegnen, verweist der Leitfaden auf die EU-Vor­schriften zur öffentlichen Auftragsvergabe aus dem Jahr 2014. Sie eröffnen öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit zur Entwicklung von Verfahren, die auch auf kleinere innovative Anbieter ausgerichtet sind.

So soll öffentliche Vergabe innovationsfreundlicher werden

Die Kommission schlägt darüber hinaus verschiedene innovationsfreundliche Instrumente vor:

  • Auf der Ebene der Bedarfsermittlung sollten Entscheider demnach prüfen, ob und gegebenenfalls wie innovative Lösungen sinnhaft erscheinen.
  • In der Phase einer vorherigen Marktkonsultation wird nach bestehenden innovativen Lösungen gesucht beziehungsweise deren Marktfähigkeit eruiert. So ließen sich unrealistische oder veraltete Spezifikationen vermeiden.
  • Ab dem 25. Oktober 2023 müssen öffentliche Auftraggeber neue und aktualisierte Standardformulare ausfüllen, mit denen sie Informationen über die Nutzung der innovationsfördernden Auftragsvergabe bereitstellen können. Diese werden fakultative Angaben enthalten, in dem öffentliche Auftraggeber angeben können, dass sie im Rahmen des Vergabeverfahrens innovative Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen erwerben.
  • Öffentliche Auftraggeber können Varianten zulassen. Das sind Alternativlösungen, die auf alternativen Technologien oder Prozessen beruhen und einem Angebot beigefügt sein können.

Weitere Instrumente, die der Leitfaden nennt, umfassen Preis, Kosten und Qualität als Zuschlagskriterien. Auch das Rechtemanagement bezogen auf geistiges Eigentum und die Auftragsausführung erörtert der Leitfaden ausführlich.

» Zum Leitfaden zur innovationsfördernden Beschaffung der Europäischen Kommission (PDF, 1,4 MB)

Bildquelle: jorisvo