Bundesarchitektenkammer

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat im Rahmen der BAK Arbeitsgruppe Leistungswettbewerb einen neuen Praxisleitfaden zur Vergabe von Planungsleistungen unter dem VgV-Schwellenwert veröffentlicht. Ziel des Dokumentes ist es, Anwender zu sensibilisieren, dass Architektenleistungen stets im Leistungswettbewerb vergeben werden sollen, weil sie sich im Vorfeld der Ausschreibung nicht eindeutig genug beschreiben lassen. Der Leitfaden zielt damit auch auf die Neufassung der HOAI, die seit Anfang 2021 gilt, ab und strebt die Vermeidung der reinen Auswahl eines Angebots auf Basis des günstigsten Preises an.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Im Leitfaden wird in diesem Zusammenhang betont, dass unterhalb der einschlägigen Schwellenwerte – etwa im Hinblick auf Objektivität und Transparenz – die gleichen Vergabegrundsätze wie oberhalb der Schwellenwerte gelten sollten.

Die im Leitfaden angeführten Handlungsempfehlungen beschreiben, mithilfe welcher Methoden die Vergabe unter dem Schwellenwert unterstützt werden kann, ohne dass unnötig hohe Hürden aufgebaut werden. Der Leitfaden gibt hierzu anhand einer Auflistung möglicher Prüfkriterien und deren Nachweismöglichkeiten Aufschluss darüber, wie öffentliche Auftraggeber auch im Unterschwellenbereich inhaltlich belastbare Zuschlagsentscheidungen treffen können.

Mit Blick auf das Ableiten eines inhaltlich begründeten Zuschlags empfiehlt der Leitfaden bezüglich der Einbringung und Gewichtung von Leistungskriterien, den Schwerpunkt auf architekturbezogene Kriterien zu legen, da das Gebäude als langfristiges Ergebnis das Vergabeverfahren – und damit Verfahrensfragen und formale Aspekte – überdauern würde. Möglich sei in diesem Zusammenhang auch die alternative Einbeziehung bzw. Gewichtung eines Wettbewerbsergebnisses oder auch die Bewertung von Lösungsskizzen, die für die Verhandlung erarbeitet und vorgestellt werden, sowie die Bewertung von bereits realisierten Referenzprojekten. Als konkrete Leistungskriterien werden neben klassischen qualitativen Kriterien wie der (ästhetischen) Qualität des Gebäudes auch die Funktionalität sowie Wirtschaftlichkeit und Kosteneinhaltung angeführt.

Ein größerer Teil des Leitfadens skizziert die Möglichkeiten der Gestaltung einer Unterschwellenvergabe auf Basis von kurzen Fallkonstellationen, konkret

  • der energetischen Sanierung und Instandsetzung eines Kindergartens,
  • eines Umbaus bzw. einer Teilerweiterung einer Grundschule für den Mensa- und Ganztagesbereich,
  • der Sanierung und Brandschutzmaßnahmen für eine denkmalgeschützte Villa und
  • der Erweiterung eines Rathauses um einen Ratssaal und ein Bürgerforum,

wobei für die beispielhaft ausgewählten Fallkonstellationen insbesondere Hinweise zu den einzufordernden Nachweisen genannt werden.

Den Leitfaden können Sie unter diesem Link abrufen.

Bildquelle: Bundesarchitektenkammer