Das Umweltbundesamt hat zwei neue Leitfäden für die umweltfreundliche Beschaffung von Textilien veröffentlicht. In diesen wird sehr detailliert auf die Möglichkeiten eingegangen, bei der Beschaffung von Kleidung im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe auch Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen. Interessant ist, dass dabei erneut der gesamte Produktionsprozess betrachtet wird, also z.B. auch Produktionsschritte zur Gewinnung von Rohmaterial wie Baumwolle in die Betrachtung einfließen.

Immer wieder widmet sich das Umweltbundesamt (UBA) in seinen Leitfäden der umweltfreundlichen Beschaffung von bestimmten Gütern (wir berichteten zuletzt u.a. von der Beschaffung umweltfreundlicher Kommunalfahrzeuge oder von Schreibgeräten und Stempeln).

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Die jüngsten Leitfäden in dieser Reihe, der Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Bettwaren und Bettwäsche sowie der Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Bekleidungstextilien und Wäsche, ergänzen und konkretisieren nun den bereits im Oktober veröffentlichten Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung.

Inhaltlicher Aufhänger für den Themenkomplex rund um die Beschaffung von Textilen ist dabei eine Leitlinie des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung aus dem Jahr 2015. Demnach sollten bis 2020 nach Möglichkeit 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien beschafft werden.

In den Leitfäden, die das Thema der Beschaffung von Textilien behandeln, rückt – neben Umweltschutzaspekten – thematisch begründet auch eine weitere Säule der Nachhaltigkeit in den Fokus des Umweltbundesamtes: Die Leitfäden widmen sich auch sozialen Aspekten und beinhalten beispielsweise Hinweise, welche Möglichkeiten es gibt, die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und die Zahlung existenzsichernder Löhne, insbesondere auf Ebene der (in der Regel im Ausland ansässigen) Zulieferer sicherzustellen.

Das Umweltbundesamt nennt in den Leitfäden insbesondere Umweltzeichen wie den bekannten Blauen Engel, das EU-Umweltzeichen, aber auch themenbezogene Umweltzeichen und Leitlinien wie den Global Organic Textile Standard [GOTS] und den „Grünen Knopf“. Gerade letzterer ist auf dem Gebiet der Textilbeschaffung ein anerkanntes staatliches Siegel für sozial und ökologisch nachhaltig hergestellte Textilien. Zeicheninhaber des Siegels ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Um das Siegel zu erhalten, müssen Unternehmen über 26 soziale und ökologische Produktanforderungen und weitere 20 Unternehmensanforderungen erfüllen, wobei deren Überprüfung sowie die Vergabe des Siegels in Einklang mit akkreditierungsrechtlichen Vorgaben (gemäß ISO/IEC 17065) von unabhängigen Prüfstellen vorgenommen wird.

Konkrete Hinweise und Formulierungsvorschläge für Ausschreibungen

Die Leitfäden fordern die genannten Standards nicht nur auf einer allgemeinen Ebene, sondern konkretisieren, an welchen Stellen die Nachweise erbracht werden sollten. Dabei wird detailliert die Umweltschutzforderung genannt und in der Regel empfohlen, die jeweilige Anforderung als Ausschlusskriterium im Falle einer Nichterfüllung zu setzen. Beispielsweise wird im Rahmen des Leitfadens zu Bettwäschetextilien hinsichtlich der Erzeugung von Flachsfasern und anderen Bastfasern das Ausschlusskriterium vorgeschlagen, Produkte nicht für den Zuschlag zu berücksichtigen, die nicht zu 100 % aus diesen Fasern besteht. Ebenfalls ausgeschlossen werden sollen demnach z.B. Produkte, deren eingesetzte Wolle nicht aus kontrolliert biologischer Tierhaltung (kbT) oder aus Fasern aus der Umstellungsphase stammt und die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder des amerikanischen National Organic Programme (NOP) nicht erfüllen.

Neben solch detaillierten Handlungs- und Formulierungsempfehlung für die konkrete Ausgestaltung der öffentlichen Ausschreibung enthält insbesondere der Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung auch übergeordnete Einordnungen und Schaubilder. Exemplarisch hervorgehoben werden kann hier die in Bezug auf soziale Belange relevante Gegenüberstellung, welches der generell empfohlenen Siegel genau welche der sozialen Anforderungen an die Textilherstellung adressiert bzw. deren Erfüllung nachweist.

Quelle: Umweltbundesamt – Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung, S. 31

Die genannten Leitfäden können auf der Internetseite des Umweltamtes für Beschaffung oder über die nachfolgenden Links abgerufen werden.

Bildquelle: Marco Rullkötter – Fotolia.com