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In bester Tradition möchten wir auch in diesem Jahr unsere Neujahrsgrüße mit einem Ausblick auf das kommende Vergabejahr verbinden.

Jedenfalls in regulatorischer Hinsicht zeichnen sich – im Vergleich zu den vorherigen Jahren – verhältnismäßig ruhige kommende Monate ab: Waren die letzten Jahre für öffentliche Auftraggeber mit dem Auslaufen verschiedenster Fristen insbesondere im Zuge der Umsetzung von EU-Richtlinien gerade auch im Bereich der Digitalisierung verbunden, wie etwa im Bereich der E-Rechnung, den Umsetzungsfristen der BITV u.a., laufen die Fristen für das nächste große Thema, dem Onlinezugangsgesetz (OZG), erst Ende 2022 aus. Allerdings darf man zuversichtlich sein, dass die Spruchpraxis der Vergabekammern sowie die richterliche Rechtsfortbildung dafür sorgen, dass Ihnen und uns im Hinblick auf vergaberechtliche Entwicklungen sicher auch in diesem Jahr nicht langweilig wird. Hinzu treten in diesem Jahr für uns verstärkte Arbeiten an den ab 2022 vorgesehenen Umstellungen auf die neuen Vorgaben für EU-weite Bekanntmachungen.

Im Namen der cosinex und unserer Teams wünsche ich Ihnen für das neue Jahr alle Gute, Gesundheit und viel Erfolg.

Ihr
Carsten Klipstein

01.01.2021 – HOAI 2021, Neuer Mindestlohn…

Neue HOAI 2021 tritt in Kraft

Durch Beschluss des Bundeskabinetts trat mit Beginn des neuen Jahres die neue HOAI in Kraft. Die wohl wesentlichste Änderung basiert auf den Auswirkungen des EuGH-Urteils (EuGH, Urt. v. 04.07.2019, Az, C-377/17), wonach die deutschen Regelungen der HOAI zu Mindest- und Höchstsätzen für Planer-Honorare mit dem EU-Recht unvereinbar sind.

Künftig gilt stattdessen, dass Honorarvereinbarung der Parteien jederzeit in Textform erlaubt sind (§ 7 Abs. 1 S. 1 HOAI Ref-E) und keine Bindung an Mindestsätze mehr unterliegen.

Erste Stufe der Anpassung des bundesweiten Mindestlohns

Am 13.11.2020 wurde die Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV3) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Bundeskabinett hatte am 28.10.2020 die Anhebung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns – abweichend von der bisherigen Praxis – in vier Stufen beschlossen. Der Mindestlohn erhöht sich danach zum 01.01.2021 auf 9,50 EUR je Zeitstunde, ab dem 01.07.2021 auf 9,60 EUR. Eine weitere Anhebung auf 9,82 EUR je Zeitstunde ist für den 01.01.2022, die vierte Stufe mit einem Mindestlohn von 10,45 EUR je Zeitstunde für den 01.07.2022 vorgesehen.

Anlass für die außerplanmäßige Anpassung und Empfehlung der Mindestlohnkommission war nicht nur die allgemeine Tarifentwicklung, sondern auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie.

Der Mindestlohn gilt, soweit nicht aufgrund spezialgesetzlicher Vorgaben (wie etwa Landesvergabegesetzen) höhere Mindestlöhne vorgegeben sind.

Neuer Vergabemindestlohn in Brandenburg

Mit einer Verordnung des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die Festlegung des Mindestentgeltes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz wurde der Mindestlohn gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes auf 10,85 EUR je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2021 angepasst.

Neuer Vergabemindestlohn in Thüringen

Mit Inkrafttreten des novellierten Thüringer Vergabegesetzes am 01.12.2019 wurde auch in Thüringen ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe von 11,42 EUR brutto je Stunde eingeführt. Dieser Mindestlohn wird durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) jährlich angepasst. Der vergabespezifische Mindestlohn, der ab dem 01.01.2021 gilt, beträgt nunmehr 11,73 EUR brutto je Stunde. Nach § 10 Abs. 4 ThürVgG sind nur die staatlichen Auftraggeber zur Beachtung des vergabespezifischen Mindestlohns verpflichtet. Die sonstigen Auftraggeber im Sinne des § 2 ThürVgG können bei der Vergabe ihrer Aufträge den vergabespezifischen Mindestlohn anwenden und zugrunde legen.

Neuer Instanzenzug bei Nachprüfungsverfahren im Freistaat Bayern

Dem mit Gesetz vom 12. Juli 2018 (GVBL S. 545) neu errichteten Bayerischen Obersten Landesgericht wird die Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer (§ 171 Abs. 1 und 2 GWB) zugewiesen. Damit soll eine noch bessere Spezialisierung der mit der Bearbeitung von hoch spezialisierten Vergabeverfahren befassten Richterinnen und Richter erreicht und eine landesweit einheitliche Rechtsprechung in einem für die öffentlichen Auftraggeber des Freistaats Bayern besonders bedeutsamen Bereich weiter gefördert werden. § 33 Abs. 3 der Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu Bayern) wird dahin gehend geändert, dass die Zuständigkeit für sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer auf das Bayerische Oberste Landesgericht übertragen wird.

Nach § 2 der Änderungsverordnung tritt die geänderte Zuständigkeit zum Beginn dieses Jahres in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt bereits anhängige Beschwerdeverfahren werden nach dem bisherigen Recht vom OLG München zu Ende geführt.

Umsatzsteueränderung

Die Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise werden nicht nur erweitert, sondern aufgrund der hohen fiskalpolitischen Auswirkungen zum Teil auch wieder zurückgenommen. Allen voran steht dabei das Ende der befristeten Senkung der Umsatzsteuer, die ab 01.01.2021 greift.

Als Regelsteuersatz gelten damit wieder 19% (statt befristet 16%) bzw. als reduzierter Umsatzsteuersatz wieder 7% (statt befristet 5%). Für das besonders betroffene Gastronomiegewerbe gilt dagegen noch bis Ende Juni 2021 der reduzierte Umsatzsteuersatz. Auch hier werden allerdings zum Jahreswechsel Umstellungen erfolgen, da dann auch in der Gastronomie aus den fünf Prozent Umsatzsteuer dann wieder sieben Prozent werden. Finanzminister Scholz hat bislang die Verlängerung bzw. Wiederaufnahme der zeitlich begrenzten Mehrwertsteuersenkung abgelehnt.

26.02.2021 – Änderungen an der Schnittstelle zum Amt für Veröffentlichungen und NUTS Codes 2021

NUTS (französisch für Nomenclature des unités territoriales statistiques) bezeichnet die hierarchische Systematik zur Identifizierung und Klassifizierung der räumlichen Bezugseinheiten der amtlichen Statistik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Rahmen EU-weiter Ausschreibungen werden damit öffentliche Auftraggeber aber auch Unternehmen, die einen Zuschlag erhalten haben, regional klassifiziert.

Zum Jahresbeginn treten auch die neuen NUTS Codes 2021 in Kraft. Eine Übermittlung der neuen NUTS-Codes im Rahmen der Bekanntmachung EU-weiter Vergabeverfahren ist allerdings erst im Rahmen eines entsprechenden Updates der Schnittstelle zum Amt für Veröffentlichungen frühestens ab dem 26.02.2021, spätestens jedoch ab dem 26.04.2021 vorgesehen.

Änderungen an den deutschen Codes ergeben sich – anders als bei der letzten Überarbeitung im Jahr 2016 – allerdings nicht. Änderungen können sich bei Vergabestellen aber insb. auch Bieter mit Sitz im EU-Ausland ergeben. Für alle Regionen, die nicht durch einen NUTS-Code abgedeckt sind, ist der Ländercode zu verwenden. Der generische Wert „00“ wird aus der NUTS-Liste entfernt.

Pünktlich für Ende Februar sind neue Verfahrensversionen des Vergabemarktplatzes sowie des Vergabemanagementsystems mit entsprechenden Anpassungen geplant.

08.03.2021 – Internationaler Frauentag als gesetzlicher Feiertag in Berlin

Nachdem im letzten Jahr der 08. März auf einen Sonntag gefallen war, liegt der diesjährige Internationale Frauentag auf einen Montag und ist damit für öffentliche Auftraggeber in Berlin bei der Ermittlung der Fristen und Terminen in Vergabeverfahren zu beachten.

Der erst seit 2019 geltende Feiertag ist in den Fristenkonfigurationen für das Vergabemanagementsystem sowie in unserem Fristenrechner unter fristenrechner.de berücksichtigt.

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Frühjahr 2021

Coronabedingte Hilfspakete und Maßnahmen

Ansonsten wartet das kommende Jahr aber eher mit Verlängerungen oder sogar Ausbauten coronabedingter Änderungen auf. So werden die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlichten verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge, in denen öffentlichen Auftraggebern der Bundesverwaltung temporäre Vereinfachungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zugesprochen werden erst am 31. Dezember 2021 außer Kraft treten.

In zahlreichen Bundesländern wurden aufgrund von Corona die Wertgrenzen erhöht, um schneller auf Beschaffungsbedarfe reagieren zu können. Verschiedentlich wurden die Änderungen der Wertgrenzen bereits in das nächste Jahr ausgeweitet. So hat das Land Niedersachsen die zunächst bis zum 30. September 2020 befristeten Erleichterungen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert. Auch in Bremen gelten verlängerte Wertgrenzenänderungen, hier sogar bis Ende 2021, zur Durchführung Beschränkter Ausschreibungen, Freihändiger Vergaben und bei der Durchführung von Direktaufträgen.

In Ergänzung zu den bisherigen Hilfsprogrammen gibt es zudem fortan die Überbrückungshilfe III, die Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind, weiter unterstützt. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Während die Überbrückungshilfe II noch bis zum 31. Dezember 2020 läuft und Anträge hierfür sogar rückwirkend bis 31. Januar 2021 gestellt werden können, wurde das Programm der Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und deutlich erweitert. Es gilt nun zudem auch für Unternehmen, die von den Schließungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind.

Einführung des Wettbewerbsregisters

Das ursprünglich für Ende 2020 geplante neue Wettbewerbsregister soll nach letzten Ankündigungen des Bundeskartellamtes im 1. Quartal in den Betrieb gehen. Auf dessen Basis sollen nicht geeignete Firmen von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen werden können.

Ein Referentenentwurf der entsprechenden Verordnung liegt seit November vor.

Neue Regelungen auch im Bereich von Energie und Umweltschutz

Im Bereich der Energieerzeugung und des Umweltschutzes sind verschiedenen Änderungen im neuen Jahr absehbar.

So gilt ab dem kommenden Jahr eine Messpflicht für Betreiber eigener Stromerzeugungsanlagen. Betreiber von Blockheizkraftwerken und Fotovoltaikanlagen mit Leistungen über zehn Kilowatt zur Eigenstromversorgung müssen ab diesem Jahr, wenn sie Vorteile nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen wollen, umfangreiche Messstrukturen aufbauen. Bislang durften sie die produzierten Strommengen schätzen und sich dabei auf die Übergangsvorschrift des § 104 Abs. 10 EEG berufen.

Der Themenbereich „Umweltschutz“ wird sicherlich auch im kommenden Jahr weiter vorangetrieben werden. So hat die Bundesregierung in Deutschland Weiterentwicklungen der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie auf den Weg gebracht, um die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand für nachhaltige öffentliche Beschaffung weiter voranzutreiben. Die Beschlussfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021 ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen.

01./02.06.2021 – Vergabe-Symposium

Am 01. und 02.06. ist – nach der Corona-bedingten Verschiebung im letzten Jahr – das erste Vergabe-Symposium der cosinex geplant.

Sollte sich im Zuge der Corona-Krise abzeichnen, dass das Symposium erneut verschoben werden muss, ist eine kostenfreie Stornierung jederzeit möglich.

Ende 2. Quartal – End of Support für Microsoft Internet-Explorer 11 und Microsoft Legacy-Edge

Mit den gegen Ende des 2. Quartals 2021 erscheinenden Versionen unserer Lösungen Vergabemarktplatz und Vergabemanagementsystem wird analog der Produktzyklen von Microsoft auch ein weiterer Wechsel in Bezug auf Support und Qualitätssicherung für die Versionen des Microsoft Internet Explorer (kurz IE) vollzogen. Der nunmehr bereits fast sieben Jahre alte Internet Explorer 11 sowie der Microsoft Legacy Edge-Browser werden in unseren Standard-Testumgebungen sowie bei der zukünftigen Weiterentwicklung vom aktuellen Edge-Browser (basierend auf Chrome) aus dem Hause Microsoft abgelöst.

Dies entspricht grob den Produktzyklen des Herstellers Microsoft, der einen sog. EoL (End of life) für den Browser Microsoft-Edge in der sogenannten Legacy Variante für März 2021 angekündigt hat.

Die Unterstützung der aktuellen Generationen der Internet-Browser Chrome, Edge (Chromium), Firefox und Safari bleibt hiervon unberührt; diese sind weiterhin fester Bestandteil unserer Qualitätssicherungs- und Testlandschaft.

Bildquelle: Tiko – stock.adobe.com