Aufgrund der fortdauernden Corona-Pandemie hat das Wirtschaftsministerium des Landes Niedersachsen die erhöhten Wertgrenzen beibehalten und die Befristung nun vom 30.09.2020 bis zum 31.03.2021 verlängert. Mit der Verlängerung will man weiter den beobachteten negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie entgegengehen und öffentliche Aufträge möglichst schnell und leicht erteilen.

Wie bereits berichtet, hat das Land Niedersachsen die Wertgrenzen sowohl im Bereich der VOL/A also auch im Bereich der VOB verändert. Durch die Verlängerte Gültigkeit dieser Maßnahme gelten nun weiterhin die folgenden Wertgrenzen:

  • Bauleistungen bis 3 Millionen Euro geschätzter Auftragswert dürfen nach dem Verfahren des Beschränkten Ausschreibung ohne im Teilnahmewettbewerb vergeben werden
  • Eine Freihändige Vergabe darf hinsichtlich Bauleistungen bis 1 Millionen Euro angewendet werden.
  • Bei Dienst- und Lieferleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt die freie Verfahrenswahl
  • Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dürfen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 214.000 Euro als Direktauftrag vergeben werden.

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Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann gab an, dass er sich der potentiell wettbewerbs- und transparenzbeschränkenden Wirkung der Maßnahme bewusst sei, allerdings befinde man sich weiterhin in einer besonderen Ausnahmesituation.

„Nach intensiver Abwägung der Chancen und Risiken nutzen wir die zur Verfügung stehenden Spielräume aus, um den Markt jetzt schnell mit öffentlichen Aufträgen zu unterstützen und dafür den Aufwand bei den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunen, temporär zu verringern.“ so Althusmann.

Zudem verwies der Minister auf die weiterhin gültigen Vergabegrundsätze, die vorsehen, öffentliche Aufträge auch weiterhin nicht diskriminierend und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu vergeben.

Die Verlängerung der Vorschriften aufgrund der Corona-Pandemie soll im September im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt gegeben werden. Bereits im Niedersächsischen GVBl. Nr. 30/2020, ausgegeben am 28.08.2020, wurde die Verlängerung der Niedersächsichen Corona-Verordnung vom 10. Juli 2020 zunächst bis Mitte September verkündet.

Bildquelle: Wappenzeichen Niedersachsen