OLG Karlsruhe zu besonderen Anforderungen an das Aufbringen der Textform
Wie sollen Vergabestellen und Bieter damit umgehen, wenn Formulare Felder und besondere Hinweise enthalten, wonach die Bieter gesonderte Angaben zu dem Namen und ggf. der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, machen müssen?