Wie Vergabe in einem Shared Service Center funktionieren kann, zeigt die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des Landkreises Osnabrück.

Mehr als 750 Verfahren mit einem Volumen von 58,7 Millionen Euro brutto hat die ZVS bereits abgewickelt. Sie wurde eingerichtet, um hohe Qualität sowie Rechtssicherheit in den Vergabevorgängen zu gewährleisten und der regionalen Wirtschaft eine attraktive Vergabeplattform zu bieten. Das Angebot des Landkreises: Auch die Mitgliedskommunen können die Dienste der ZVS nutzen – wovon ab sofort auch die Gemeinde Bissendorf Gebrauch macht. Die Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter und Bissendorfs Bürgermeister Guido Halfter unterzeichneten jetzt die Vereinbarung.

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Zum 1. Januar 2017 war die Vergabestelle eingerichtet worden, die seitdem auch 20 EU-weit ausgeschriebene sogenannte Oberschwellenvergaben abgeschlossen hat. Mehr als 80 Verfahren laufen zudem derzeit parallel.

Seit Ende 2018 übernahm die ZVS schrittweise die Verfahrensführung auch für die Gemeinden Bad Essen, Bad Laer, Belm, Bohmte, Hilter und Ostercappeln sowie die Samtgemeinde Fürstenau mit ihren Mitgliedsgemeinden. Über eine Zweckvereinbarung wurden dabei alle Aufgaben der formellen Abwicklung auf die ZVS übertragen, die somit einen umfassenden Service über das gesamte Verfahren hinweg leistet. Das Ergebnis: Die Stelle hat bereits mehr als 100 Verfahren für die Kommunen abgewickelt. Davon wird nach der Unterschrift von Bürgermeister Halfter auch künftig Bissendorf profitieren. Damit hat der Landkreis sein Versprechen eingelöst, alle aktuell an dieser Form der Kooperation interessierten Gemeinden so zügig anzuschließen, dass sie ohne Übergangslösung fristgerecht entsprechend den Vorgaben zur E-Vergabe arbeiten können.

Die Vereinbarung ist unterzeichnet: Die Erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter (links) und Bürgermeister Guido Halfter unterschrieben das Dokument, das Bissendorf die Möglichkeit eröffnet, Vergabevorgänge über die Zentrale Vergabestelle abzuwickeln. Zuständig für die ZVS ist Sonja Winter.

Bislang galten verpflichtende Vorschriften zur rein elektronischen Vergabe nur für den sogenannten Oberschwellenbereich, also für EU-weite Vergaben. Zum 1. Januar 2020 wurde nun die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durch die Neufassung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) für Niedersachsen in Kraft gesetzt. Diese beinhaltet mit Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2020 für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen eine Verpflichtung zur E-Vergabe für alle öffentlichen Verfahren (Öffentliche Ausschreibung sowie Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb) ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro. Für die Vergabe von Bauleistungen bleibt im Unterschwellenbereich die Wahlfreiheit des Auftraggebers zur Form der Angebote bis auf weiteres bestehen.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen, sind durch diese Vorgaben des EU-Rechts zunehmend gezwungen, sich mit der elektronischen Abgabe von Angeboten auseinanderzusetzen. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Landkreis Osnabrück unabhängig von der Anbindung an die ZVS grundsätzlich für eine einheitliche technische Umsetzung des Themas E-Vergabe im Kreisgebiet aus, betont die Erste Kreisrätin Rosensträter: „Je einheitlicher agiert wird, desto geringer sind die technischen und bürokratischen Hürden für die Unternehmen, die sich ihrerseits auf die E-Vergabe einlassen wollen beziehungsweise müssen.“

Technische Unterstützung des „Shared Service Centers Vergabe“ in Osnabrück

Seit Jahren setzt der Landkreis Osnabrück für die E-Vergabe bereits auf das Deutsche Vergabeportal bzw. die angeschlossene Vergabeplattform des Landes Niedersachsen auf Basis der cosinex Technologie. Zur Unterstützung der internen Vergabedokumentation kommt zudem das cosinex Vergabemanagementsystem (VMS) zum Einsatz. Der technische Betrieb des VMS erfolgt durch den kommunalen IT-Dienstleister ITEBO.

Quelle: Landkreis Osnabrück
Bildquelle: Landkreis Osnabrück/Henning Müller-Detert