Due Diligence Ready

Mit dem neuen Portal „Due Diligence Ready!“ der EU-Kommission soll die verantwortungsvolle Beschaffung von Metallen und Mineralen, die vorwiegend aus Konflikt- und Risikogebieten stammen, gestärkt werden. Es wurde entwickelt, um Unternehmen bei der verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralen und Metallen zu unterstützen und gegebenenfalls die behördlichen Anforderungen zu erfüllen, wie beispielsweise die neue EU-Verordnung zu Konfliktmaterialien1, die ab dem 1. Januar 2021 gilt.

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Die Informationen sollen Unternehmen dabei unterstützen, sich bei der Beschaffung von Metallen und Mineralen besser über deren Herkunft zu informieren. „Due Diligence Ready!“ richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – kann aber von jedem Unternehmen genutzt werden, das mit Mineralen und Metallen in seiner Lieferkette zu tun hat. Es soll privatwirtschaftlichen Beschaffern dabei helfen, ihren Sorgfaltspflichten bzw. auch den kommenden gesetzlichen Vorgaben effektiv nachzukommen.

Über die Beschaffung innerhalb des privaten Sektors hinaus, sind die Informationen auch für den Einkauf von Unternehmen von Interesse, der im Hinblick auf öffentliche Beschaffungen erfolgt.

Fokus des EU-Portals

„Due Diligence Ready!“ konzentriert sich hauptsächlich auf Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, berücksichtigt aber auch alle anderen Minerale und Metalle, wie beispielsweise Batterierohstoffe.

Ziele: Das Portal „Due Diligence Ready!“ soll dabei helfen:

  • mehr über die Vorteile zu erfahren, von denen Unternehmen dank Due Diligence in ihren Lieferketten profitieren können,
  • Risiken und deren Auswirkungen in ihren Lieferketten im Zusammenhang mit einer verantwortungsvollen Beschaffung zu erkennen, zu bewerten und zu mindern,
  • die OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht (OECD DDG) zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) zu verstehen und umzusetzen und zu erfahren, wie eine Due Diligence-Prüfung für eine verantwortungsvolle Mineralbeschaffung durchgeführt wird. (Die OECD DDG gelten für alle Minerale.)

Das Portal finden Sie unter folgendem Link.

Quelle: ABZ-Bayern, EU-Kommission
Bildquelle: EU-Kommission

Fussnoten

  1. Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten