Bereits seit mehreren Jahren setzt die Stadt Bonn auf die E-Vergabe auf Basis der cosinex-Technologie. Aber auch im Bereich der nachhaltigen Beschaffung geht die Stadt innovative Wege.

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Auf dem nordrhein-westfälischen E-Vergabe-Tag in Dortmund hatte Christoph Bartscher, Leiter des Referats Vergabedienste der Bundesstadt Bonn, die Erfahrungen zur praktischen Umsetzung der fairen Beschaffung am Beispiel von Dienst- und Schutzkleidung vorgestellt. Die Bundesstadt Bonn hat mittlerweile die dritte Ausschreibung dieser Art durchgeführt.

Faire Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung – Erfahrungsbericht aus Bonn

Im Zuge der seinerzeitigen Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) entfielen die Vorgaben zu Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung. Die Stadt Bonn setzt sich trotz dieser „Aufweichung“ unverändert für nachhaltige Beschaffung und einen sozial gerechten Einkauf ein.

Faire Beschaffung in der Stadt Bonn

Grundsätzlich müssen Unternehmen, die sich auf städtische Aufträge bewerben, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation als Mindestanforderungen einhalten.

Allerdings ergaben sich seinerzeit (während der Geltung des TVgG) gerade im Hinblick auf die praktische Umsetzung einige Herausforderungen. So musste mitunter keine glaubhafte Nachweisführung seitens der Bieter erbracht werden. Man konnte u.a. erklären, dass man „wirksame Maßnahmen ergriffen habe“, ohne dies aber belegen zu müssen. Bei höheren Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung der sozialen Kriterien tauchten weitere Hürden auf: Man erhielt generell weniger und zugleich auch teurere Angebote, eine Bewegung in der Bieterlandschaft im Sinne eines Umdenkens war dabei oftmals nicht zu verzeichnen.

Ansatz der Stadt Bonn

Unter der Berücksichtigung der oben genannten Problematik entschied sich die Stadt Bonn zu handeln. Umso erfreulicher war das Angebot von FEMNET – eines Vereines, der sich mit politischem Engagement, Bildungs- und Beratungsarbeit sowie einem Solidaritätsfonds für die Rechte von Frauen in der globalen Bekleidungsindustrie einsetzt – im Rahmen einer Projektpartnerschaft zusammen mit der Stadt Bonn Lösungen zu entwickeln.

Das Projekt startete bereits 2015 unter Federführung des Referates Vergabedienste mit dem Amt für Stadtgrün, dem lokalen Agenda Büro, dem Sport- und Bäderamt sowie FEMNET e.V.. Es wurde in drei Phasen durchgeführt. Das Ziel war dabei die Förderung von gerechten Handelsbeziehungen mit glaubwürdiger Nachweisführung, also die oben genannten Defizite der Nachweisführung abzustellen und so sicherzustellen, dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen in Entwicklungsländern durch die Einhaltung von Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung verbessert werden und das Marktangebot schrittweise auf faire Berufsbekleidung umgestellt werden konnte.

Zu Anfang wurde dafür eine Marktanalyse durchgeführt. Die Stadt Bonn setze hierbei auf eine „Face-to-face“-Strategie und lud potentielle Bieter zu einem Vor-Ort-Workshop ein, um einen direkten Dialog mit AnbieterInnen von Berufs- und Schutzbekleidung zu ermöglichen. Folgende Fragen standen primär im Vordergrund: Wird der Bedarf an sozialverantwortlichen Produkten vom Markt überhaupt gedeckt und wenn ja, welche Siegel und Nachweise garantieren wirklich eine glaubwürdige und transparente Umsetzung sowie Kontrolle?

Im Rahmen des Dialogs zwischen den MitarbeiterInnen und BedarfsnutzerInnen sowie in einem Workshop mit Beschaffungsverantwortlichen konnte folgender Ansatz für die Einbeziehung und Bewertung sozialer Kriterien im Rahmen von Zuschlags- bzw. Wertungskriterien erarbeitet werden: Unternehmen, die erklärt haben, über die Anforderungen der ILO-Kernarbeitsnormen hinausgehen zu wollen (ILO-Normen 1, 26, 102, 131, 155 und ILO-Empfehlungen 143, 198), sollen künftig Punkte im Bereich der sozialen Kriterien je nach Nachweis erhalten, der die Vorgehensweise des seinerzeitigen TVgG aufnahm und weiterentwickelte.

Das Ergebnis der ersten Ausschreibung war zwar ermutigend, es führte aber nicht zum gewünschten Ergebnis. Es zeigte sich, dass eine Zusicherung des Auftragnehmers in der Vertragsdurchführung nur mit hohem Aufwand verifizierbar war. Teilweise konnte der Nachweis nicht erbracht werden. Jeder weiß, dass in einem laufenden Auftragsverhältnis solche Defizite nur schwer heilbar sind. Vertragsstrafenregelungen helfen im Zweifel nicht nachhaltig weiter.

Gemeinsam mit FEMNET und mit externer juristischer Unterstützung wurde das Verfahren weiterentwickelt.

Als Ergebnis wird der Lieferant nun aufgefordert, produktbezogen darzulegen, auf welche Weise die Einhaltung der sozialen Kriterien sichergestellt wird. Diese Forderung ist als Ausführungsbedingung formuliert und fließt in die Wertung ein. Der Bieter füllt hierzu einen Fragebogen aus. Die Kontrolle der ILO-Kernarbeitsnormen für das jeweils zu beschaffende Produkt wird durch insgesamt 9 Fragen geprüft. Die Fragen beziehen sich auf die Herstellungsbedingungen auf der Stufe der Produktion des Endprodukts (d.h. der Produktionsstätte, in der das im konkreten Auftrag beschaffte Produkt final angefertigt wurde). Zum Nachweis der hinreichenden Kontrolle der ILO-Kernarbeitsnormen, welche über neun Fragen (Anlage 1 „Fragenkatalog“) geprüft werden, stehen vier Nachweisvarianten zur Auswahl. Diese sind im Folgenden angegeben:

  • Nachweis über die Mitgliedschaft in der „Fair Wear Foundation“ (FWF), die kompletten Fragen gelten durch die Kriterien des Standards als erfüllt und die genannten Fragen entsprechend als positiv beantwortet.
  • Nachweis über die Mitgliedschaft in der „Fair Labour Association“ (FLA), die kompletten Fragen gelten durch die Kriterien des Standards als erfüllt und die genannten Fragen entsprechend als positiv beantwortet.
  • Nachweis über ein zur FWF und FLA gleichwertiges Siegel, Zertifikat oder Mitgliedschaft.
  • Ausfüllen des Fragekatalogs mit dem Ergebnis einer positiven Beantwortung aller neun Fragen, da sie über die jeweiligen „Alternativen“ (gelistete Nachweise im Fragenkatalog) verifiziert werden können.

Es besteht auch die Möglichkeit, Siegel zu vergeben, wenn nicht alle Fragen positiv beantwortet werden können. Hier findet eine Abstufung der Bepunktung statt. Sofern kein Nachweis geführt werden kann, werden im Bereich soziale Kriterien keine Punkte vergeben. Ansonsten fließen die sozialen Kriterien mit 30% (Preis 40%, Gebrauchswert 30%) in die Wertung ein.

Ergebnisse

Die Begleitung der Bieter bei der Ergreifung zielführender Maßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der sozialen Kriterien hat sich als sehr produktiv erwiesen. Viele Probleme im Zusammenhang mit der Herstellung von Textilien konnten bei dieser Zusammenarbeit sehr gut verdeutlicht und einer Lösung zugeführt werden. Auch die Zusammenarbeit an sich wurde von allen Beteiligten als positiv und sehr offen bewertet.

Die Weiterentwicklung der Ausschreibung führte zu einem guten Ergebnis. Aus einem Bieterversprechen wurde eine durch Dritte nachprüfbare Zusicherung. Die Wertung hat zum Kauf gesiegelter Produkte geführt. Die Auswertung ist sicherlich etwas aufwändiger, aber vertretbar.

Hinweise für die Praxis

Die proaktive Einbeziehung konkreter Wertungsschemata für Nachhaltigkeitsziele bedarf keiner detaillierten Ausführungen in Gesetzen wie dem TVgG. Die grundsätzlichen Regelungen, etwa in § 58 Abs. 2 VgV, erlauben es dem Auftraggeber, auch umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien zu berücksichtigen und somit dem Nachhaltigkeitsgedanken Rechnung zu tragen. Die konkrete Ausgestaltung von Nachhaltigkeitskriterien einschließlich der Einbeziehung der Güte des Nachweises in die Wertung ermöglicht es, Bieter mit anerkannten Zertifizierungen im Rahmen der Wertung besser zu stellen als Mitbewerber, die den geforderten Nachhaltigkeitszielen nachweislich nicht nachkommen oder hier nur Eigenerklärungen abgeben können.

Zu beobachten bleibt, ob sich die Forderung nach Nachhaltigkeit und die passgenaue, also auf den Ausschreibungsgegenstand bezogene, Angabe der Ausgestaltung in Eigenregie durchsetzt und ob sich die Wirtschaft auf entsprechende Forderungen dauerhaft einstellt und entsprechende Nachweise anstrebt. Durch die seitens der Beschaffungsstelle vorgenommene detaillierte Verflechtung der Nachhaltigkeitsthematik mit dem Kriterienkatalog bzw. mit der Angebotswertung sollte ein entsprechender Anreiz für Unternehmen geschaffen werden.

Nähere Informationen können einem Leitfaden entnommen werden. Hinzuweisen ist auch auf das neue Vergabetool auf der Seite des „Kompass Nachhaltigkeit“, das der Etablierung des Themas Nachhaltigkeit im Vergabeprozess dient. Es wurde auf Anregung der Bundesstadt Bonn entwickelt, um eine Verbindung zwischen dem konkreten Vergabeprozess und dem Kompass Nachhaltigkeit herzustellen. Das neue Vergabetool führt vor der Ausschreibung durch wichtige Entscheidungen und hilft, eine an den Bedarfsgegenstand und die Marktlage möglichst gut angepasste Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien zu finden.

Autor

Christoph Bartscher, Leiter des Referates Vergabedienste der Stadt Bonn, ist seit 1997 im Vergabewesen tätig. Der Referent in der Aus- und Fortbildung vertritt den Deutschen Städtetag im Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) und ist als ehrenamtlicher Beisitzer bei der Vergabekammer Rheinland tätig.

Titelbild: Matthias Zepper, CC BY-SA 3.0