In inzwischen guter Tradition verbinden wir unsere Neujahrsgrüße mit einem Ausblick auf das kommende „Vergabejahr 2020“.

Dieser zeigt vor allem eins: Zwar liegen die Jahre großer Reformen in der Ober- und Unterschwellenvergabe hinter uns, öffentliche Auftraggeber sollten sich aber darauf einstellen, dass neben dem „Geschäft der laufenden Verwaltung“ die Umsetzung neuer Anforderungen durch Neuerungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens auch unabhängig von den großen Rechtsänderungen ein Dauerthema ist und wohl auch erstmal bleiben wird.

Hierbei möchten wir Sie als Partner für das öffentliche Auftragswesen mit gleichsam bewährten wie neuen Softwarelösungen und Diensten weiterhin gerne unterstützen.

Allen Leserinnen und Lesern unseres Blogs wünsche ich ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues 2020! Bleiben Sie uns auch in diesem Jahr gewogen.

Für die Teams der cosinex verbleibe ich mit den besten Neujahrsgrüßen.

Ihr
Carsten Klipstein

01.01.2020 – E-Vergabe in der Unterschwelle, neue EU-Schwellenwerte, Einführung der UVgO in Niedersachsen, neuer Mindestlohn…

UVgO: Ausschließlich elektronische Kommunikation in der Unterschwellenvergabe

Zum 01.01. läuft die Übergangsfrist nach § 38 UVgO aus: Ab Anfang des Jahres sind im Liefer- und Leistungsbereich (außer Bau) – soweit keine spezielleren landesrechtlichen Regelungen oder Ausnahmetatbestände greifen – Teilnahmeanträge und Angebote in Textform nach § 126b BGB ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel entgegenzunehmen. Gleiches gilt für die sonstige Kommunikation nach § 7 UVgO.

Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben

Wie bereits berichtet, treten mit Jahresbeginn auch die neuen Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren in Kraft.

Einführung der UVgO und der VOB/A 2019 in Niedersachsen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zum Jahresbeginn sowie der korrespondierenden Änderung in der Landeshaushaltsordnung gilt – neben einigen landesrechtlichen Besonderheiten – der Anwendungsbefehl für die UVgO sowie die VOB/A 2019. Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie hier.

Erhöhung des vergabespezifischen Mindestlohns im Saarland

Der vergabespezifische Mindestlohn im Saarland erhöht sich ab dem 01.01. veröffentlichten Vergaben auf 9,35 € brutto pro Stunde. Für öffentliche Aufträge, deren Vergabe vor dem 1. Januar 2020 durch Bekanntmachung eingeleitet worden ist, findet weiterhin die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 des Saarländischen Tariftreuegesetzes vom 22. November 2018 Anwendung.

Neuer Mindestlohn

Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) ist der Entgeltsatz alle zwei Jahre neu festzulegen. Nachdem die Bundesregierung bereits im vorletzten Jahr einem Vorschlag der Mindestlohn-Kommission gefolgt ist und das Bundeskabinett die Erhöhung beschlossen hat, ist der Mindestlohn nach der ersten Stufe im letzten Jahr nun um weitere rund 1,7% auf 9,35 Euro angestiegen.

Der Mindestlohn gilt, soweit nicht aufgrund spezialgesetzlicher Vorgaben (wie etwa Landesvergabegesetzen) höhere Mindestlöhne vorgegeben sind, wie beispielsweise im Saarland.

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15.01.2020 – Neue Vorgaben für die Auswahl des CPV-Codes bei EU-Verfahren

An den Vorgaben der Schnittstelle zum Amt für Veröffentlichungen der EU – und damit auch für die Erfassung von Bekanntmachungen – ergeben sich laufend Änderungen, die von den meisten Vergabestellen aber häufig unbemerkt bleiben.

Ab dem 15.01. beginnt die EU allerdings mit einer Umstellung, die spürbare Auswirkungen auf die Erfassung von Bekanntmachungen hat und zwingend beachtet werden muss. So muss der eingegebene Haupt-CPV-Code für eine Bekanntmachung zur Art der zuvor ausgewählten Leistung passen. Lieferleistungen entsprechen den CPV-Codes in den Abteilungen 0 bis 44 und 48, Bauleistungen der 45, Dienstleistungen den Codes in den Abteilungen 49 bis 98.

Bei falscher Kodierung werden Vorinformationen ab dem 15.01. von der Schnittstelle zu SIMAP zurückgewiesen, für Auftragsbekanntmachungen gilt eine Schonfrist, sodass diese drei Monate später zurückgewiesen werden, weitere drei Monate gilt die neue Vorgabe zudem für alle weiteren Bekanntmachungen.

Die Lösungen der cosinex sehen vor Versand eine Validierung innerhalb der Software vor, sodass die Übermittlung „falscher“ Haupt-CPV-Codes unterbunden wird. Der Dienst cpvcode.de soll im Februar um eine entsprechende Hilfestellung bzw. Hinweise erweitert werden. Weitere Informationen gibt es in einem aktuellen Beitrag in unserem Blog.

01.02.2020 – Anwendung des VHB Bund 2019 in elektronischen Systemen

Vergabestellen die unmittelbar oder mittelbar von dem Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 23.07.2019 zur Anwendung des Vergabe- und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB Bund) verpflichtet sind, haben die aktualisierten Formblätter aus dem VHB Bund 2019 auch bei Einsatz elektronischer Systeme ab Anfang Februar zu nutzen.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen daher etwaige eingesetzte E-Vergabesysteme auf die neuen Formulare umgestellt sein.

Soweit Formulare nicht in E-Vergabe-Systemen abgebildet sind, gilt der Anwendungsbefehl bereits seit dem 01. August 2019. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag unter diesem Link.

Mitte Februar – Neue Versionen unserer Dienste cpvcode.de und fristenrechner.de

Für Mitte Februar sind sowohl eine neue Version von cpvcode.de mit der Erweiterung der neuen Vorgaben der EU (im Hinblick auf die Auswahl des Haupt-CPV-Codes abhängig von der Leistungsart) geplant, als auch eine technisch vollständig überarbeitete Version unseres Dienstes fristenrechner.de.

08.03.2020 – Frauentag als gesetzlicher Feiertag in Berlin

Auch wenn in diesem Jahr der 08. März auf einen Sonntag fällt, sollte beachtet werden, dass an diesem Datum seit 2019 der sog. Frauentag als neuer gesetzlicher Feiertag in Berlin gilt.

Der Feiertag ist bereits in den aktuellen Fristenkonfigurationen für das Vergabemanagementsystem sowie in unserem Fristenrechner unter fristenrechner.de berücksichtigt.

18.04.2020 – Pflicht zu Entgegennahme elektronischer Rechnungen

Ab dem 18.04.2020 müssen alle öffentlichen Auftraggeber Rechnungen von Unternehmen im Zuge öffentlicher Aufträge grundsätzlich auch in elektronischer Form entgegennehmen. Nachdem bereits am 27.10.2019 für alle sogenannten subzentralen öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber auf der Ebene des Bundes die nächste Phase der Einführung der E-Rechnung in Kraft getreten ist, beginnt damit für diese die letzte gesetzlich vorgesehene Stufe für den elektronischen Rechnungsempfang.

Ab welcher Wertgrenze diese Verpflichtung gilt, ob umgekehrt auch ausschließlich elektronische Rechnungen von Auftraggebern gefordert werden dürfen und welche Übermittlungswege vorgesehen sind, ist in den landesrechtlichen Vorgaben der jeweiligen Länder geregelt. Im Grundsatz gelten jedoch als Mindestanforderungen für alle öffentlichen Auftraggeber die Vorgaben der E‑Rechnungsrichtlinie.

08.05.2020 – Tag der Befreiung als weiterer Feiertag in Berlin

Anlässlich der Kapitulation der Wehrmacht vor 75 Jahren ist der 08. Mai in Berlin nicht nur – wie in anderen Bundesländern – ein Gedenktag, sondern aufgrund des Jubiläums in diesem Jahr auch einmalig ein gesetzlicher Feiertag.

Dieser Feiertag ist in den aktuellen Fristenkonfigurationen für das Vergabemanagementsystem sowie in unserem Dienst fristenrechner.de berücksichtigt.

23./24.06.2020 – Vergabe-Symposium

Am 23. und 24.06. findet das erste Vergabe-Symposium der cosinex statt. Die Frist für die Anmeldung zu Sonderkonditionen endet am 10.01.2020, zudem ist die Anzahl der Teilnehmer begrenzt.

Soweit Sie Interesse an der Veranstaltung haben, empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Anmeldung.

2. Halbjahr – Vergabestatistik

Ausgehend vom aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und der Übergangsvorschrift nach § 6 VergStatVO ist mit einem Inkrafttreten der Meldepflichten im zweiten Halbjahr 2020 zu rechnen.

September 2020 – Erste Schemata-Version der neuen eForms für EU-Bekanntmachungen

Für September ist die erste Version der technischen Schemata der neuen EU-weiten Bekanntmachungen angekündigt. Mit dieser verabschiedet sich die EU nunmehr endgültig von einer Darstellung der zu veröffentlichenden Daten in Form von Formularen und stellt auf eine rein technische Beschreibung der zu übermittelnden Informationen im Rahmen EU-weiter Bekanntmachungen ab.

Die neuen Strukturen für EU-Bekanntmachungen dürfen voraussichtlich ab September 2022 genutzt werden, ein pflichtiger Umstieg ist für September 2023 vorgesehen.

27.11.2020 – Pflicht zur ausschließlich elektronischen Rechnung beim Bund

Am 27.11. endet die letzte Übergangsfrist der E-Rechnungsverordnung des Bundes. Ab diesem Zeitpunkt besteht nicht nur auf Seiten der Rechnungsempfänger auf Bundesebene die Pflicht, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt sind auch die Rechnungssteller verpflichtet, elektronische Rechnungen zu übermitteln. Hiervon nicht betroffen sind lediglich Rechnungen aus Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1.000 EUR (ohne USt.) sowie Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen, aus bestimmten Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes sowie von Rechnungen, die im Rahmen einer Organleihe für den Bund veranlasst wurden.

November/Dezember – Einführung des Wettbewerbsregisters

Nach den Zielen der Bundesregierung (vgl. den Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts (BT-Drs. 19/10900)) und einem Bericht des General-Anzeigers Bonn soll das bundesweite Wettbewerbsregister Ende 2020 an den Start gehen.

Dezember 2020 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Während die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in Deutschland noch ein Schattendasein fristet, findet sie im europäischen Ausland gerade in kleineren Mitgliedstaaten mit relativ vielen grenzüberschreitenden Angeboten zunehmend Anwendung.

Auch die neuen eForms könnten dazu führen, dass die EEE in Deutschland langsam an Fahrt gewinnt. Passend hierzu ist für Ende des Jahres eine neue Version 3.0 (Release ESPD 3.0.0) der technischen Beschreibung angekündigt.

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