PQ-VOB

Anfang November ist die aktualisierte Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens von Bauunternehmen im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Die Leitlinie ersetzt als verbindliche Grundlage für die Tätigkeit des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. die bis dahin gültige Leitlinie vom 23.09.2016.

Zeitgleich wurde der aktualisierte Internet-Auftritt des unter anderem für die Präqualifikations-Liste zuständigen Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. in Betrieb genommen.

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Vereinfachungen bei Aktualisierung der Präqualifikation für Unternehmen

Bezüglich des Handelsregisterauszug sowie Eintragungen im Berufsregister genügt zukünftig alle 13 Monate eine Eigenerklärung, dass sich keine Änderungen ergeben haben, statt wie bislang entsprechende Auszüge aus den Registern. Nur bei etwaigen Änderungen sind entsprechende Registerauszüge einzureichen.

Neuerungen im Internet-Auftritt des Vereins

Die wohl wichtigsten Änderungen bestehen in den Ergänzungen der Suchfunktion im amtlichen Verzeichnis an. Neu ist auch die Möglichkeit, die PDF’s der Nachweise in der Detailansicht gemeinsam als ZIP-Datei herunterzuladen.

Aufgrund der Umstellung auf einen höheren Sicherheitsstandard müssen mit der Aktualisierung nun auch die Benutzernamen für Logins durch Vergabestellen eindeutig sein. Aktuell sind laut Angaben des Vereins viele Vergabestellen mit anonymisierten Nutzern (z.B. vergabestelle@behörde.de) registriert. Gewünscht sind allerdings personalisierte Zugänge. Ein Login durch solche „anonymisierten Nutzer“ ist seit Anfang November nicht mehr vorgesehen. Neue, personalisierte Zugangsdaten können direkt beim Verein per E-Mail beantragt werden.

Neuerungen in der Software des amtlichen Verzeichnisses

Ebenfalls aktualisiert wurde die Software für das amtliche Verzeichnis. Neuerungen betreffen unter anderem die folgenden Punkte:

Schaltfläche für zusätzliche Eignungsnachweise

Von präqualifizierten Unternehmen werden häufig zusätzliche Nachweise verlangt, welche über den Umfang der originären Präqualifizierung hinausgehen, jedoch bei bestimmten Branchen häufig verlangt werden (zum Beispiel Schweißeignung für Stahlbaufirmen oder der Nachweis einer Haftpflichtversicherung). Deshalb wurde es den PQ-Stellen ermöglicht, zusätzliche Nachweise der Unternehmen mit in die PQ-Liste aufzunehmen. Dazu wurde die Struktur der Internetliste angepasst, so dass diese Nachweise mit einem gesonderten Hinweis dort aufgeführt werden.

Optionaler Ersatz der Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifvertraglicher Sozialkassen durch Enthaftungsbescheinigung mit Angabe der Enthaftungsobergrenze

Diese Erweiterung steht im Zusammenhang mit der neuen gesetzlichen Voraussetzung für die Exkulpation von Unternehmen hinsichtlich deren Nachunternehmer (GU-Haftung). Aufgrund geänderter gesetzlicher Randbedingungen erfolgte eine Erweiterung des Nachweises „Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen“. Die PQ-Liste wurde hinsichtlich der präqualifizierten Unternehmen um folgende Funktionalität ergänzt: Damit können wie bisher Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder neu auch eine „Enthaftungsbescheinigung“ der tarifvertraglichen Sozialkassen relevant sein. Für diese Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen wurde in der Detailansicht eine zusätzliche Zeile zur Angabe der Enthaftungsobergrenze eingefügt.

Optimierung der Suchfunktionen zur PQ-Liste

Im Zusammenhang mit der 2009 erweiterten Suchfunktion (Umkreissuche) haben Suchergebnis nach präqualifizierten Unternehmen für einen konkreten Leistungsbereich zu Irritationen geführt, weil das Suchergebnis die entsprechenden Unternehmen ausschließlich mit dem Leistungsbereich darstellt, der als Suchkriterium dient. Alle übrigen Leistungsbereiche (einschließlich Referenzen), für die die jeweiligen Unternehmen ggf. auch präqualifiziert sind, wurden bisher im Suchergebnis nicht dargestellt. Seither werden die Unternehmen generell mit allen Leistungsbereichen angezeigt, für die die Unternehmen präqualifiziert sind.

Außerdem führte die bisherige Suchfunktion hinsichtlich des Namens der Unternehmen gelegentlich zu unbefriedigenden Ergebnissen, wenn der eingegebene Suchtext nicht korrekt dem Namen des Unternehmens in der PQ-Liste entsprach. Kleinste Abweichungen – auch ein fehlendes Leerzeichen – verursachten eine erfolglose Suche. Die Suchfunktion berücksichtigt nun auch Teilangaben und listet alle Treffer auf.

Weitere Informationen zur Präqualifikation

Den aktualisierten Internet-Auftritt des PQ-Vereins finden Sie unter https://www.pq-verein.de/. Die neuen Richtlinien finden Sie hier.