Das Prinzip der offenen Daten bekommt weltweit eine immer größere Bedeutung. So hat die EU bereits 2003 mit der PSI-Richtlinie (Re-use of Public Sector Information) die Grundlagen für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors durch Dritte geschaffen. Die diesjährige Novellierung der Richtlinie als „Open Data and Public Sector Information Directive“ soll die Verfügbarkeit und die Nutzung von öffentlichen und öffentlich finanzierten Daten verbessern und die Entwicklung datenintensiver Technologien, wie etwa KI (Künstliche Intelligenz), vorantreiben.
Open Data: Berichtspflicht der Bundesregierung
Um eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die über die bislang bestehenden Informationsfreiheitsgesetze, die individuelle Auskunftsrechte begründen, oder über das Informationsweiterverwendungsgesetz, das deren Verwertung regelt, hinausgehen, wurde mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes am 12. Juli 2017 durch den Bundestag eine Regelung zu Open Data beschlossen. Mit der Aufnahme des § 12a in das E-Government-Gesetz (EGovG) werden die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung verpflichtet, unbearbeitete Daten, die sie in Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhoben haben oder durch Dritte in ihrem Auftrag haben erheben lassen, zum Datenabruf über öffentlich zugängliche Netze bereitzustellen.
Die Bundesregierung ist nach § 12a Abs. 10 EGovG verpflichtet, dem Bundestag alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Daten durch die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung als offene Daten zu berichten. Der 1. Open-Data-Fortschrittsbericht wurde nun vorgelegt – mit recht ernüchternden Ergebnissen.
Größtes Hemmnis: Mangelndes Personal
Im Rahmen einer Befragung, bei der für den Bericht ausgefüllte Fragebögen von lediglich 53 Behörden ausgewertet werden konnten, sind 72% der Behörden der Meinung, dass das Inkrafttreten des Open-Data-Gesetzes nach ihrer Einschätzung nicht dazu geführt hat, dass mehr Daten bereitgestellt werden. Weiter heißt es in der Vorlage, dass trotz Fortschritten bei der Bereitstellung offener Daten in einer Vielzahl von Behörden seit Inkrafttreten des § 12a EGovG auch Hemmnisse für dessen Umsetzung ausgemacht wurden.
Mit 57% gaben die Behörden als häufigstes Hemmnis an, dass keine ausreichenden personellen Ressourcen zur Verfügung stünden, um sich mit dem Thema Open Data auseinanderzusetzen. Auch bei anderen Fragen, etwa nach den Gründen, warum es keinen Open Data-Verantwortlichen gibt, oder der fehlenden Berücksichtigung von Open Data bei der Optimierung von Verwaltungsabläufen wurden insbesondere fehlende zeitliche Kapazitäten oder Personalmangel genannt. Als weitere Hemmnisse folgte unzureichendes Wissen der Mitarbeiter über den Umgang mit offenen Daten (40 %) sowie über die Potenziale der Weiterverwendung bereitgestellter Daten (38 %).
Länder und Kommunen unberücksichtigt
Ein unzureichender Austausch mit den Datennutzern (21%) sowie eine unzureichende Veränderungsbegleitung in den Behörden (15%) hemmen nach Einschätzung der Befragten die Datenbereitstellung in geringerem Maße. 28% der Befragten gaben danach „sonstige Gründe“ an, wie z.B. „Sicherheitsbedenken, Umständlichkeit der Datenbereitstellung oder fehlende Rechte an den Daten“.
Erwähnenswert ist, dass dieser Fortschrittsbericht – mit Blick auf die öffentliche Hand und deren Daten – nur einen kleinen Ausschnitt, nämlich den der Bundesverwaltung, zeigt. Der überwiegende Teil der Daten liegt jedoch bei den Ländern und insbesondere den Kommunen.
Den vollständigen Bericht der Bundesregierung über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Daten auf Bundesebene finden Sie hier.
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