Der National- und Ständerat der Schweiz haben die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am 21. Juni 2019 verabschiedet. Parallel dazu hat das Parlament das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) ebenfalls einstimmig angenommen (bei einer Enthaltung im Nationalrat). Die Änderung des BöB soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Neben der Umsetzung des GPA 2012 war ein Hauptziel, die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen soweit möglich und sinnvoll aneinander anzugleichen. Dies entspricht seit Jahren einem Anliegen der Wirtschaft, da die heutige heterogene Rechtslage zu unnötigen Rechtsunsicherheiten und kostspieligen Verfahren führt. Seit 2012 haben der Bund und die Kantone in einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe die inhaltlich harmonisierten Revisionstexte für das Bundesgesetz und eine neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vorbereitet.
Mit dem klaren Ergebnis zur Vorlage des Bundes stimmten die Eidgenössischen Räte dem gemeinschaftlichen Vorhaben von Bund und Kantonen zu. Als nächstes wird nun der Harmonisierungsprozess auf kantonaler Ebene fortgesetzt, während auf Bundesebene die Arbeiten für die Ausführungsbestimmungen und Umsetzungsmaßnahmen beginnen. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf den vom Bundesparlament gewünschten Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb gelegt. Insbesondere in diesen Punkten setzt das Vorhaben wesentliche Aspekte aus der Empfehlung des Schlussberichts zur Revision des Bundesgesetzes bzw. der Regulierungsfolgenabschätzung aus 2016 um. So hat das Thema nachhaltige Beschaffung während der vergangenen Jahre auch in der Schweiz zunehmend an Bedeutung gewonnen. Zeugnis dafür sind neben der Bundesverfassung die vom Bundesrat verabschiedete „Strategie Nachhaltige Entwicklung“ sowie die von der Beschaffungskonferenz des Bundes 2012 verfassten und 2014 revidierten „Empfehlungen zur nachhaltigen Beschaffung für die Beschaffungsstellen des Bundes“. Die Revision sieht die Verankerung der Nachhaltigkeit nun im zentralen Zweckartikel vor: Nachhaltigkeit wird darin als Teilfunktion der Wirtschaftlichkeit definiert.
Auch in der Schweiz ist das öffentliche Auftragswesen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Alleine für die zentrale Bundesverwaltung wird laut einer aktuellen Mitteilung des Bundesamtes für Bauten und Logistik für das Jahr 2017 von einem Beschaffungsvolumen von 5,7 Milliarden Franken ausgegangen.
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