
Mit Wirkung ab dem heutigen Tag wurden für die nachgeordneten Einrichtungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Änderungen in Teil C der VOB Ausgabe 2019 und damit auch die Gesamtausgabe der VOB/A 2019 eingeführt.
Ein entsprechender Erlass des BMI zur Einführung der Gesamtausgabe der VOB 2019 vom 23.09.2019 verpflichtet die nachgeordneten Einrichtungen des BMI ab dem 01.10.2019, Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2019, anzuwenden.
Gemeinsam mit
- dem seit dem 01.03.2019 anzuwendenden Abschnitt 1 der VOB/A 2019,
- der seit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Vergabeordnung vom 18.07.2019 anzuwendenden Abschnitte 2 und 3 der VOB/A 2019 und
- der unverändert gebliebenen VOB/B
bilden diese nun die Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019).
Den Einführungserlass finden Sie als Download unter diesem Link.