Das Kabinett des Landes NRW hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) sowie zur Änderung der Verordnung zur Regelung der behördenübergreifenden Bereitstellung und zum Betrieb von IT-Infrastrukturkomponenten auf den Weg gebracht. Als Gründe für die Überarbeitung des Gesetzes werden gestiegene Erwartungen der Bürger und Unternehmen an die Digitalisierung der öffentlichen Hand sowie die Notwendigkeit zur Beschleunigung des Digitalisierungsprozesses genannt. Insbesondere im Hinblick auf Open Data soll durch die Neufassung nun eine rechtliche Grundlage geschaffen werden.
Als wesentliche Ziele der Neufassung gibt das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz MWIDE NRW) an:
- Vorziehen: Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung bereits bis zum Jahr 2025 statt 2031
- Erweitern: Umfassendere Anwendung des Gesetzes insbesondere durch Aufnahme des gesamten Hochschulbereichs
- Öffnen: Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für die Behörden, ihre elektronisch vorliegenden Daten auf einer digitalen Plattform kostenlos für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen
- Vereinfachen: Überprüfung von Rechtsvorschriften des Landes, die die Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnen.
Momentan enthält das bestehende EGovG NRW noch einen relativ umfangreichen Ausnahmenkatalog im Hinblick auf den Anwendungsbereich. Dieser soll in Nordrhein-Westfalen nun ausgeweitet werden, um das digitale Angebot der Verwaltung weiter zu verbessern und auch flächendeckend bereitzustellen. Dementsprechend soll ein Großteil der in §1 Abs. 3 EGovG NRW genannten Ausnahmen entfallen.