EU-Kommission

Die EU-Kommission hat ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingeleitet. Es geht um die Vergabe von Aufträgen der Krankenkassen für medizinische Hilfsmittel. Die EU-Kommission besteht auf einer europaweiten Ausschreibung. Allein in diesem Monat hat die EU-Kommission in 17 Fällen rechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil sie aus Brüsseler Sicht ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommt, das Spektrum reicht von vermeintlich unzulässigen Einschränkungen des Binnenmarkts wie im Fall des Versorgungsgesetzes bis hin zur Aufforderung, den Schutz blütenreicher Wiesen zu verstärken.

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Am 11. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Mit dem Vorhaben wollte der Gesetzgeber insbesondere dafür sorgen, dass Versicherte gesetzlicher Krankenversicherungen schneller an Arzttermine kommen. Aber das Gesetz wurde auch für zahlreiche weitere Neuerungen genutzt, u.a., um Ausschreibungen für Hilfsmittel abzuschaffen und sicherzustellen, dass es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln nicht zu Abstrichen bei der Qualität kommt.

Die Kommission hat nun ein zusätzliches Aufforderungsschreiben bezüglich der Umsetzung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen (Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU) an Deutschland anlässlich der Regelungen aus dem Gesetz gerichtet.

Wie die Kommission mitteilt, steht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in der Kritik und hier insbesondere die Änderung des § 127 Abs. 1 des SGB V für die Beschaffung medizinischer Hilfsmitteln. Wo vorher explizit von Ausschreibungen die Rede gewesen ist, heißt es nun, dass Krankenkassen oder ihre Regionalverbände im Rahmen von Vertragsverhandlungen Verträge mit Anbietern schließen respektive ihre Verträge über medizinische Hilfsmittel mit interessierten Anbietern auszuhandeln haben. Die Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen die Vergaberichtlinien und ist überzeugt, dass gerade die in den Richtlinien vorgesehenen Instrumente es öffentlichen Auftraggebern wie gesetzlichen Krankenkassen durchaus ermöglichen, hohe Qualitätsstandards zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erreichen.

„Indem (Instrumente aus den Richtlinien) die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung für alle Marktteilnehmer anwenden, gewährleisten sie einen unverfälschten Wettbewerb“, heißt es in der Mitteilung der Kommission. „Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen geben jährlich etwa 8 Milliarden EUR für medizinische Hilfsmittel aus. Die Kommission ist der Auffassung, dass das Verbot den gesetzlichen Krankenkassen gegenüber, diese Verfahren für medizinische Hilfsmittel zu nutzen, der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinie 2014/24/EU) zuwiderläuft.“

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Quelle: EU-Kommission „Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren“

Bildquelle: jorisvo – Fotolia.com