Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren verwenden öffentliche Auftraggeber und Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel). Damit Unternehmen angesichts der Vielzahl an Plattformen bereits frühzeitig wissen, worauf sie sich einstellen müssen, sind Auftraggeber gemäß den Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren nach § 11 Abs. 3 VgV und deren Entsprechungen in der Sektorenverordnung, der Konzessionsvergabeverordnung und natürlich auch der VOB/A verpflichtet, Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen über
- die in einem Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel,
- die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel und
- verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren.
Mit der Frage, welche Informationen hierunter zu verstehen sind, haben wir uns bereits vor einiger Zeit in einem Beitrag befasst und stellen seither auch einen „Beipackzettel“ zur Verfügung, der als Vorlage für eine Ergänzung der Vergabeunterlagen um solche Erläuterungen dienen kann.
Die Vorlage richtet sich dabei insbesondere an Auftraggeber oder Projektanten, die Vergabeverfahren mit Hilfe einer Vergabeplattform auf Basis des cosinex Vergabemarktplatz (VMP) durchführen. Im Hinblick auf die umfassenden technischen Weiterentwicklungen der neuen Version 8 des VMP wurden die Informationen im Hinblick auf die Systemanforderungen rund um die Abgabe elektronischer Angebote bzw. Teilnahmeanträge gezielt aktualisiert. Neben der Vorlage für alle Vergabestellen, die mit einer der Plattformen auf Basis der Version 7 des VMP arbeiten, steht eine aktualisierte Vorlage für die Version 8 nunmehr – wie gewohnt – in unserem Support-Center (und dort in dem Bereich für Vergabestellen unter „Nützliche Vorlagen“) zur Verfügung.