Gemäß der Empfehlung der Brandenburger Mindestlohnkommission hat der Brandenburgische Landtag den Vergabe-Mindestlohn mit Wirkung ab 01. Mai auf 10,50 EUR pro Stunde angehoben. Durch die hierfür erfolgte Änderung des Vergabegesetzes liegt der Vergabe-Mindestlohn in Brandenburg nun deutlich oberhalb des bundesweiten Mindestlohns nach Mindestlohngesetz (MiLoG).
Der Landtag hebt den Mindestlohn von zuvor 9 Euro auf 10,50 an (also um gut 16%) und sieht vor, den Vergabe-Mindestlohn ab 2020 nochmals auf 10,68 Euro pro Stunde zu erhöhen. Ab 2021 soll sich der Vergabe-Mindestlohn jeweils an der prozentualen Entwicklung des allgemeinen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) orientieren. Die Lohnuntergrenze hat sich damit in Brandenburg seit Einführung des Vergabe-Mindestlohns im Jahr 2012 von 8 Euro in bislang zwei Stufen auf zuletzt 9 Euro erhöht. Die letzte Erhöhung erfolgte in Brandenburg im Jahr 2016.
Eine Anpassung des Mindestlohns ist in Brandenburg analog zum bundesweiten Mindestlohn alle zwei Jahre durch die interdisziplinär besetzte Brandenburger Mindestlohnkommission vorgesehen. Bundesweit gilt seit 01.01.2019 ein Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde (nach den zuvor seit dem 1.1.2017 gegoltenen 8,84 Euro pro Stunde). Ab dem 1. Januar 2020 wird eine Erhöhung auf 9,35 Euro empfohlen.
Dass der Brandenburgische Vergabe-Mindestlohn i.H. von 10,50 nun immerhin 14% oberhalb des aktuell bundesweit geltenden Mindestlohns liegt, könnte verschiedene Auswirkungen haben. Einerseits wird hierdurch der weitere Anschluss der „neuen“ Bundesländer an das Lohnniveau westdeutscher Länder vorangebracht, sodass brandenburgische Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte gegenüber anderen Regionen nun besser gestellt werden, auch weil Aufträge der öffentlichen Hand nicht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben ausgetragen werden.
Insbesondere Wirtschaftsminister Jörg Steinbach und Arbeitsministerin Susanna Karawanskij sehen diesen Vorteil, äußerten sich dementsprechend positiv zur Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns und betonten zugleich die mit der Vergabe-Mindestlohnerhöhung einhergehende Signalwirkung. Andererseits besteht auch die Gefahr, dass Unternehmer, die ihren Mitarbeitern Löhne zahlen, die zwischen dem bundesweit geltenden Mindestlohn und dem höheren Vergabe-Mindestlohn liegen, nun nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen des Landes teilnehmen werden.
Kritik aus der Wirtschaft
Aus dem Handwerk gibt es hingegen Kritik. Für die Betriebe würde damit erneut der bürokratische Aufwand stehen, öffentliche Aufträge würden so zunehmend uninteressanter werden.
Wenn Handwerker arbeiten wollen, müssen sie unterschiedliche Regelungen beachten. Bei Ausschreibungen gelten entweder der brandenburgische Mindestlohn, der gesetzliche Mindestlohn oder je nach Branche der Tariflohn. Gerade kleine und mittlere Betriebe schrecke dieser bürokratische Aufwand ab. Schon heute würden sich nach Angabe der Handwerkskammer Kommunen und Landkreise beschweren, dass sie kaum noch Unternehmen für ihre Aufträge finden würden. Das würde sich weiter verschärfen.
Mindestlohnkommission
Die Brandenburger Mindestlohnkommission, die den Vergabe-Mindestlohn zuvor in seiner Höhe vorgeschlagen hat, ist ein 9-köpfiges unabhängiges Gremium. Arbeitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt ist in der Kommission nicht stimmberechtigt. Die acht stimmberechtigten Mitglieder kommen paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, der Landesregierung einen Vorschlag zur Fortentwicklung der Lohnuntergrenze vorzulegen. Grundlage der Empfehlung sind die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Brandenburg.
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Bildquelle: Wappensymbol Brandenburg