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Der Transparency International Deutschland e.V. fordert die Vereinheitlichung der Vergaberegeln für den Liefer-, Dienstleistungs- und den Baubereich sowie eine Abschaffung des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA).

Verordnungen zur Konkretisierung von Bundesgesetzen können nach Art. 80 Abs. 1 Grundgesetz nur von der Bundesregierung, einem Bundesministerium oder Landesregierungen auf Grundlage eines parlamentarisch beschlossenen Gesetzes erlassen werden. Vor diesen Hintergrund stellt der u.a. für die Gestaltung der VOB/A zuständige Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), bestehend u.a. aus Vertretern der Bauwirtschaft bzw. die VOB/A selbst, rechtlich, aber auch im Hinblick auf seine bzw. ihre demokratische Legitimierung eine nicht ganz einfach einzusortierende Besonderheit dar.

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Forderungen von Transparency International

Transparency International fordert eine konsequente Modernisierung des Vergaberechts und begrüßt den Prüfungsauftrag im Koalitionsvertrag zur Vereinheitlichung des Vergaberechts. Eine Zusammenführung der Vergaberegeln zu Bauaufträgen einerseits und Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anderseits in einer Rechtsverordnung würde zu mehr Transparenz und einer Vereinfachung des Vergaberechts führen. Erheblicher Widerstand kommt jedoch vom Kreis der Auftragnehmer öffentlicher Bauvorhaben, der sich mit einem Manifest Pro VOB an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen jegliche Änderungen wehrt.

Dazu Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency International Deutschland: „Bei Ausschreibungen für Bauvorhaben besteht völlig grundlos eine eigene Regelung. Ein Festhalten daran bedeutet unnötige Bürokratie und komplizierte Vergabeverfahren. Wir wollen eine Modernisierung und Vereinfachung der Verfahren, um mehr Transparenz und damit einen höheren Schutz vor einem Missbrauch der Strukturen und vor Korruption herzustellen.“

Im Rahmen des DVA haben Vertreterinnen und Vertreter der Auftragnehmer öffentlicher Bauvorhaben zusammen mit den öffentlichen Auftraggebern über Jahrzehnte die bestehenden Regelungen bestimmt. Die Tätigkeit dieses Gremiums ist nicht mehr zeitgemäß. Dennoch halten die Mitglieder dieses Gremiums mit ihren Verbänden – insbesondere von der Seite der Auftragnehmer – an ihm fest, da sie anscheinend den Verlust von Einfluss befürchten.

„Der Ausschuss ist zu einem erheblichen Anteil mit Vertretern der gesamten Bauwirtschaft besetzt. Das sorgt für einen ungerechtfertigten Einfluss der Bauwirtschaft auf die Regelsetzung der Auftragsvergabe für öffentliche Bauvorhaben. Das ist eine Form von institutionalisiertem Lobbyismus, den es zu beenden gilt“, so Prof. Dr. Edda Müller.

Hintergrund

Der Koalitionsvertrag enthält den Auftrag zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts durch eine Zusammenführung der Vergaberegeln für Bauaufträge einerseits und Liefer- und Dienstleistungsaufträge andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung. Dabei geht es insbesondere darum, dass die EU-rechtlich vorgegebenen Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge (einschließlich der bislang gesondert geregelten Bauaufträge) in einer Rechtsverordnung in einem geordneten Rechtsetzungsprozess zusammengefasst werden. In den letzten Jahren wurden bereits die Vergabeordnungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL) sowie freiberufliche Leistungen (VOF) in der neuen Vergabeverordnung (VgV) vereinheitlicht, verschlankt und somit modernisiert. Der Baubereich mit der VOB/A wurde aufgrund der historisch bedingten Eigenständigkeit von diesen Reformen bisher ausgenommen.

Demgegenüber fordern insbesondere die Bauverbände in einem Manifest Pro VOB ein Festhalten an den bestehenden Strukturen. Es handele sich um eine „seit Jahrzehnten bewährte Entlastung des Gesetz- und Verordnungsgebers“.

Weitere Informationen

Einen Überblick über die Aussagen des Koalitionsvertrags zur VOB finden Sie in unserem Beitrag „Das Ende der VOB?„.