
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) hat das Muster der Dienstanweisung Vergabe für Kommunen in Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Berücksichtigt wurden u.a. die für Kommunen in NRW seit dem 15. September 2018 gültige Ablösung der VOL/A durch die UVgO und die seit dem 01. Januar 2019 in Kraft getretene neue VOB/A. Die Musteranweisung eignet sich aber auch für Vergabestellen, die keine Gemeinde aus NRW sind, als Ideengeber und Vorlage.
Neben den nationalen Vorgaben wurden die Änderungen durch den Runderlass Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) eingearbeitet und der Bezug der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) zu der seit dem 01. Januar 2019 gültigen Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) hergestellt.
Das steht in der Dienstanweisung Vergabe
Das neue Muster enthält Regelungsvorschläge als Rahmen zur eigenen Ausgestaltung. Diese können je nach örtlichen Gegebenheiten übernommen oder modifiziert werden. Ergänzend werden zudem eine Übersicht über die wichtigsten Wertgrenzen bei Vergabeverfahren sowie eine Kurz-Checkliste zur Durchführung von Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt. Neben Hinweisen zum Ablauf der Vergabe sieht die Musterdienstanweisung auch Ansätze vor, die Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Zentraler Vergabestelle und Bedarfsstellen zu regeln.
Auch wenn einige NRW-spezifische Vorgaben enthalten sind, eignet sich die Musterdienstanweisung auch für Vergabestellen außerhalb Nordrhein-Westfalens als Grundlage oder Ideengeber für die Gestaltung oder Aktualisierung der eigenen Dienstanweisung.
Die Musterdienstanweisung Vergabe und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der gpaNRW unter diesem Link.
Organisation der Auftragsvergabe
Die Organisation der Auftragsvergabe und die Entwicklung auftraggeberspezifischer Dienstanweisungen ist einer der größten Hebel für eine effiziente und rechtssichere Beschaffungsorganisation. Dabei wird häufig der Bedarf für eine Aktualisierung solcher Dienstanweisungen und Vorgaben unterschätzt: Nicht nur Rechtsänderungen, sondern auch organisatorische Entwicklungen, die zunehmende Digitalisierung der Vergabe- und Beschaffungsprozesse sowie neue Funktionen in den genutzten Lösungen können dazu führen, dass solche internen Vorgaben regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden sollten.
Im Rahmen einer vierteiligen Beitragsreihe haben wir uns in diesem Blog bereits mit grundlegenden Aspekten zur Organisation der Auftragsvergabe befasst. Unter dem gleichen Titel bieten wir in der cosinex Akademie eine Fortbildung, in der in Kleingruppen individuelle Herausforderungen diskutiert und Erfahrungen zwischen den Teilnehmern ausgetauscht werden können.
Verwandte Beiträge
Bildquelle: Julien Eichniger – Fotolia
Diese Musterdienstanweisung enthält nur die Wertgrenzen der VOB/A 2019, welche für Bauleistungen zu Wohnzwecken §3a Abs.2 Nr. 1 Fußnote 1 bzw. §3a Abs.3 Satz 2 Fußnote 2, VOB/A (gültig bis 31.12.2021) zulässig sind. Das trifft bei unserer Kommune zB nicht zu und ist für den Leser nicht kenntlich gemacht. Auch die in §3a Abs.1 VOB/A 2019 neu aufgenommene freie Wahl zwischen einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb fehlt bei den nationalen Verfahren.