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Bereits im Juni letzten Jahres wurde in einem Beitrag anlässlich einer Konferenz der EU-Kommission von der geplanten Neufassung der Formulare zum öffentlichen Auftragswesen berichtet. In einem Rundschreiben hat das Amt für Veröffentlichung der EU nun über den weiteren Zeitplan für die Umsetzung informiert.

Nachdem im letzten Jahr bereits die zweite (öffentliche) Konsultation durchgeführt wurde, die es allen Interessierten und Betroffenen ermöglichen sollte, sich sowohl zu informieren, aber auch, Feedback zu den geplanten Regelungen bzw. Änderungen zu geben, besteht nun noch bis zum 11. März 2019 die letzte Möglichkeit, Anregungen zum aktuellen Stand zu geben, bevor der Vorschlag in alle Amtssprachen übersetzt und an das sog. Advisory Committee on Public Procurement (ACPP) übermittelt wird.

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Für den Zeitraum Mai bis Juni dieses Jahres ist die Zustimmung der Mitgliedstaaten im vorgenannten Ausschuss geplant.

Die Veröffentlichung der technischen Standards für die elektronische Übermittlung der neuen Datenformate an das Amt für Veröffentlichungen der EU (und somit auch der mögliche Beginn für eine Umsetzung in den Softwarelösungen) ist für Juni 2020 vorgesehen.

Ab Juni 2022 ist eine optionale Verwendung in den Mitgliedstaaten geplant, ab Juni 2023 ist der Einsatz obligatorisch. Das bedeutet, dass innerhalb einer einjährigen Übergangsphase die Veröffentlichung wahlweise nach bestehenden oder neuen Vorgaben bzw. Strukturen erfolgen kann.

Zu erwartende Änderungen ergeben sich bereits aus den von der EU formulierten Zielen. Dies sind insbesondere:

  • Benutzerfreundlichere und verständlichere Formulare, indem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, Feldbezeichnungen zu verwenden, die im nationalen Kontext eingesetzt werden.
  • Vereinfachung des rechtlichen Rahmens: Reduzierung von 22 Formularen auf 6.
  • Verringerung des Verwaltungsaufwands durch verbesserte Integration mit anderen Standards und Tools wie z.B. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
  • Mehr Flexibilität, indem Informationen (z. B. Auswahlkriterien) auf der Ebene der Lose angegeben werden können.
  • Einführung und obligatorische Verwendung strukturierter Identifikationsnummern für Auftraggeber und Bieter sowie die Einführung politikrelevanter Angaben (z. B. für umweltfreundliche, soziale und innovative Beschaffung).
  • Ausgleich von Transparenz und Wettbewerb durch Hinzufügen der Option, in begründeten Fällen Felder in Vergabebekanntmachungen als „nicht zur Veröffentlichung bestimmt“ zu kennzeichnen.
  • Unterstützung der (freiwilligen) Veröffentlichung von Bekanntmachungen unter dem Schwellenwert im TED-Format.
  • Vereinfachung der Formulare und des Prozesses zur Veröffentlichung von Korrekturen.
  • Verbesserte Identifizierung von Geschäftsmöglichkeiten in der EU durch Einführung EU-weiter Identifikationsnummern für Verfahrensarten / Vergabeverfahren.

Auswirkungen für Vergabestellen

Technisch ist bereits absehbar, dass diese Änderungen die wohl umfangreichste Überarbeitung der Strukturen und der Schnittstelle der letzten Jahre darstellen.

Da von der EU-Kommission mit der Überarbeitung auch die aus den Mitgliedstaaten übermittelte „Qualität“ der Daten (insbesondere im Hinblick auf die strukturierte Weiterverarbeitung sowie statistische Auswertung) verbessert werden soll, ist mit einer Reihe von Änderungen zu rechnen, die sich insbes. auch auf die Erfassung der Daten durch die Vergabestellen auswirken werden. Ob angesichts der zusätzlich zu erfassenden Angaben die von der EU geplanten Erleichterungen im Ergebnis auch als solche bei den Vergabestellen ankommen, bleibt abzuwarten. In der Historie der Vorgaben der EU zum öffentlichen Auftragswesen wäre dies jedenfalls ein Novum.

Zwischenversion EU XSD 3.0.0 abgesagt

Parallel zu den beschriebenen Bestrebungen war ursprünglich für Juni dieses Jahres eine Umstellung auf die Version 3.0.0 der technischen EU-Schemata und somit der EU-Schnittstelle angekündigt. Diese wurde zwischenzeitlich wieder abgekündigt, sodass eine Umsetzung nach aktuellem Stand entfällt.

Weitere Informationen

Die entsprechenden Dokumente sind auf dem Portal für bessere Rechtsetzung der Kommission verfügbar. Die Dokumente sind zudem unter GitHub verfügbar.·Auf GitHub stehen ferner auch zusätzliche Dokumente zur technischen Umsetzung zur Verfügung.

Bildquelle: jorisvo – Fotolia.com