In einem aktuellen Schreiben gibt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Überblick zum Stand der Einführung der bundesweiten Vergabestatistik nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO). Zudem wird eine elektronische Schnittstelle angekündigt, mit der Vergabedaten aus Vergabemanagementsystemen zukünftig automatisiert an das Statistische Bundesamt übermittelt werden können.
Die Realisierung der Vergabestatistik erfolgt durch das Statistische Bundesamt (Destatis). Die Meldung der Vergabedaten durch die Vergabestellen soll vollelektronisch und möglichst automatisiert erfolgen. Entsprechend wird für die Vergabestatistik – neben dem in der amtlichen Statistik bewährten webbasierten IDEV-Verfahren zur Einzelmeldung von Vergaben – das Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core genutzt werden.
Konkret bedeutet dies, dass zukünftig Vergabestellen über das Online-Meldeverfahren IDEV die Daten entweder selbst erfassen müssen oder eine E-Vergabe- bzw. Vergabemanagementlösung nutzen, die über entsprechende Schnittstellen verfügt und eine gesonderte Erfassung überflüssig macht.
Die Schnittstellenbeschreibung soll ab Mai 2019 zur Verfügung gestellt werden. Die Inbetriebnahme der Vergabestatistik ist für Anfang 2020 geplant. Eine fristgerechte Umsetzung in den Lösungen der cosinex ist bereits eingeplant.
Unter www.vergabestatistik.org wurde vom BMWi ein Informationsangebot eingerichtet, welches regelmäßig aktualisiert wird. Grundsätzliche Informationen zu eSTATISTIK.core und zukünftig auch vergabestatistikspezifische Informationen finden Sie unter diesem Link.
Zum Hintergrund
Im Rahmen der Reform der Oberschwellenvergaben im Jahr 2016 wurde mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) die Grundlage für den Aufbau einer allgemeinen bundesweiten Vergabestatistik geschaffen. Erstmals sollen damit in Deutschland die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen flächendeckend statistisch erfasst werden. Bislang verfügen Bund, Länder und Kommunen über keine valide Datenbasis. Solche Daten sind aber wichtig; auch, um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen besser einschätzen zu können. Zudem bestehen Monitoringpflichten gegenüber der EU-Kommission, die nur auf der Grundlage gesicherter Daten erfüllt werden können.
Die VergStatVO verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 GWB, dem BMWi bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich (und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich) zu übermitteln. Die Vergabedaten sollen vollelektronisch und soweit wie möglich automatisch erfasst und analysiert werden, um repräsentative Aussagen zur öffentlichen Beschaffung in Deutschland treffen zu können. Erstmals kann damit z.B. das jährliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen und dessen Verteilung auf Liefer-, Dienst- und Bauleistungsaufträge verlässlich ermittelt werden.
Bis zur Inbetriebnahme des Systems ist mit Blick auf die Übermittlung von Vergabedaten an das BMWi bis auf weiteres die Übergangsregelung nach § 8 VergStatVO anzuwenden. Diese führt im Wesentlichen die Statistikvorschriften der bis März 2016 geltenden VgV, SektVO und VSVgV fort.
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