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E-Bikes (Elektrofahrräder) sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer. Im Vergleich zum Auto sind Elektrofahrräder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, mitunter schneller und definitiv platzsparender. Sie belasten zwar die Umwelt stärker als ein herkömmliches Fahrrad ohne Antrieb, aber die relativ geringen negativen Umwelteffekte von Elektrofahrrädern werden deutlich aufgewogen, wenn dadurch Fahrten mit dem Auto ersetzt werden.

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Deutlich negativer fällt die Öko-Bilanz, aber auch die Wirtschaftlichkeit eines E-Bikes aus, wenn nicht auf die Anforderungen an Akkus und Ladegeräte geachtet wird, die bisher gesetzlich nicht geregelt sind. Hierbei geht es vor allem um die Qualität und Lebensdauer der Akkus sowie um die Verfügbarkeit von Ersatzakkus. Denn ohne eine Nachrüstung wäre die Nutzungsdauer des Elektrofahrrades auf die Lebensdauer eines Akkus reduziert und das Pedelec wäre nach vier bis fünf Jahren nicht mehr fahrtauglich, mithin u.U. unwirtschaftlich und auch in der Gesamtökobilanz negativ.

Helfen soll hierbei ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes, der Vergabestellen und Einkäufer bei der Beschaffung unterstützen soll. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Elektrofahrräder (DE-UZ 197).

Auf der Internetseite zum Umweltzeichen Blauer Engel, auf der auch die Kriterien für die Vergabe des Zeichens für Elektrofahrräder veröffentlicht wurden, ist eine – bisher leider noch leere – Liste eingerichtet, in der mit dem Blauen Engel zertifizierte Elektrofahrräder veröffentlicht werden sollen.

Kriterienkatalog für die umweltfreundliche Beschaffung von Elektrofahrrädern

Für Ausschreibungen gibt es zudem im Leitfaden eine konkrete Empfehlung zur Nutzung: So kann der im Anhang befindliche sowie separat unter www.beschaffung-info.de als Word-Dokument veröffentlichte Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen Beschaffung von Elektrofahrrädern als Anlage zum Leistungsverzeichnis verwendet werden. Hinsichtlich der Umweltanforderungen an den Auftragsgegenstand wäre damit lediglich ein entsprechender Verweis im Leistungsverzeichnis erforderlich, um der vergaberechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Der Anbieterfragebogen soll zudem der Nachweisführung dienen.

Den Leitfaden finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes unter folgendem Link. Die Informationen zu E-Bikes im Internet-Angebot Blauer Engel finden Sie hier.