
Neue Veranstaltung der cosinex Akademie: Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung kommt auch der Beschaffung moderner IT-Leistungen ein entsprechender Stellenwert zu. Ob moderne Bildschirmarbeitsplätze, cloud-basierte Fachverfahren oder IT-Projekte in agilen Vorgehensmodellen: der zunehmende Variantenreichtum im Hinblick auf Technologie, Betriebsmodelle aber auch Projektmanagementmethoden hat nicht nur Auswirkungen auf die Gestaltung der Leistungsverzeichnisse und der Verträge, sondern auch auf die Durchführung der Ausschreibung selbst. Eine neue Fortbildung in der cosinex Akademie widmet sich den Besonderheiten, die bei der Vergabe von IT-Leistungen zu beachten sind.
Für solche Ausschreibungen gilt auch mit Blick auf die Vergabestelle: Allgemeines vergaberechtliches Know-how alleine genügt nicht. Daher ist die Veranstaltung bewusst interdisziplinär angelegt.
Bereits die Festlegung der Art der zu beschaffenden IT-Leistung kann im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Liefer- und Dienstleistung bzw. Dienst- oder Werkleistung oder entsprechender Mischformen eine Herausforderung darstellen: Ist ein Cloud-Dienst eher als Dienstleistung mit Hosting im Sinne der EVB-IT Dienstleistung anzusehen oder eine zeitlich befristete Überlassung im Sinne der EVB-IT Überlassung Typ B? Neben solchen Grundfragen stellen sich auch im Leistungsverzeichnis Herausforderungen: Die Konzeption und der Einkauf einer Individualsoftware oder einer IT-Beratungsleistung erfordern beispielsweise einen anderen Umfang und eine andere technische Komplexität des Leistungsverzeichnisses als der Ankauf einer Standardsoftware. Um auch die Beschaffung bedarfsgerecht und rechtssicher zu gestalten, müssen möglichst passgenaue Formulierungen gefunden werden.
Neben dieser IT-nahen Herausforderung existieren gerade im Bereich der Beschaffung von IT-Systemen und -Leistungen auch wirtschaftliche Besonderheiten. Aufgrund der hybriden Struktur vieler IT-Projekte, bei denen neben den bloßen Beschaffungskosten auch weitere Betriebskosten (z.B. für die Lizenznutzung und den Support) anfallen, ist ein besonderes Augenmerk vor allem auf die Wahl der Preismodelle und auf die Wirtschaftlichkeitsermittlung einschließlich der konkreten Umsetzung im Preisblatt zu legen.
Weitere Spezifika können sich aus strukturellen Besonderheiten ergeben. So sind im IT-Bereich mögliche (branchentypische) Lock-in-Effekte bereits in der Gestaltung der Leistungsbeschreibung und Verträge zu vermeiden. Unter solchen Lock-in-Effekten versteht man generell in den Wirtschaftswissenschaften und speziell im Marketing die (zu) enge Kundenbindung an Produkte/Dienstleistungen oder einen Anbieter, die es dem Kunden wegen entstehender Wechselkosten und sonstiger Wechselbarrieren erschwert, das Produkt oder den Anbieter zu wechseln.
Gerade dem Geschäftsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie sind solche Effekte aufgrund gewerblicher Schutzrechte und technischer Vorgaben (etwa mit Blick auf Fragen zur Interoperabilität, zu Betriebsumgebungen, Dateiformaten, etc.) inhärent.
Erfahrenes interdisziplinäres Referenten-Team
Am 14. März geben Dr. Albrecht Hoene, Diplom-Informatiker und Vorstand der Syncwork AG mit über 25 Jahren Erfahrung in der IT-Beratung im öffentlichen Sektor, sowie Dr. Andreas Bock und Elias Könsgen, zwei auf das Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwälte mit ausgewiesener Expertise für die IT-Beschaffung, einen Überblick über Grundlagen und gängige Fallkonstellationen.
Dabei behandeln die Referenten das Thema nicht nur theoretisch, sondern auch praxisnah anhand von Beispielen und Best-Practice-Vorgehensweisen zur Vertragsgestaltung.
Wie bei allen Fortbildungen der cosinex Akademie erlauben die Kleingruppen von bis zu maximal 16 Teilnehmern zudem einen regen Erfahrungsaustausch zwischen Referenten und Teilnehmern.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Buchung finden Sie unter diesem Link.
Weitere Fortbildungen der cosinex Akademie
Darüber hinaus werden die bestehenden Fortbildungsreihen fortgesetzt. Freie Plätze gibt es insbesondere noch für die im 1. Quartal stattfindenden vergaberechtlichen Fortbildungen „Einführung in das Vergaberecht“ am 05. Februar und am 26. März sowie „Der Ausschluss im Vergaberecht“ am 20. Februar. Aufgrund der großen Nachfrage des Seminars „UVgO für Vergabepraktiker“ wurde ein Zusatztermin am 27. März geplant.
Einen Überblick über alle Kurse der cosinex Akademie erhalten Sie unter akademie.cosinex.de.