Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich haben im Rahmen der Teilnahme an Ausschreibungen häufig umfassende Nachweise hinsichtlich ihrer Eignung zu erbringen. Eine Eintragung in das amtliche Verzeichnis der IHKen erleichtert den Unternehmen die Bewerbung um öffentliche Aufträge, da Nachweise nur einmalig gegenüber den IHKen erbracht werden müssen und fortan auf die dann erfolgte Präqualifizierung verwiesen werden kann, anstatt bei jeder Angebotsabgabe gesondert den typischen Nachweispflichten nachzukommen.

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Auftraggeber können im AVPQ überprüfen, inwieweit Unternehmen geeignet sind, die Liefer- und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung zu erbringen oder ob Ausschlussgründe vorliegen. Diese Suche nach der Präqualifikation eines Unternehmens ist fortan nur mehr einheitlich über die öffentliche Recherchefunktion des AVPQ möglich. Die bislang zusätzlich geführte sogenannte Präqualifizierungsdatenbank wird nun seit November dieses Jahres nicht mehr weiter betrieben.

Bereits seit Anfang August 2017 waren Unternehmen angehalten, Anträge zur Eintragung in das Präqualifizierungsverzeichnis nur noch über die Internetseite des AVPQ einzureichen. Die mittlerweile etwa 2.000 Unternehmen umfassende Datenbank ist nun die einzige Datenbank, die öffentliche Auftraggeber für ihre Recherche hinsichtlich der grundsätzlichen Bieterqualifikation verwenden können. Durch den Wegfall der bis dato als bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) bekannten Datenbank wird die Gefahr von Datenschiefständen erheblich reduziert, was dazu beiträgt, den Überprüfungsaufwand weiter zu reduzieren.

Zur Suche in der Datenbank des Amtlichen Verzeichnisses gelangen Sie über diesen Link.

Bildquelle: Maksym Yemelyanov – Fotolia