E-Rechnung - Formular das aus einem Monitor läuft

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben am 20. November 2018 die Produktivsetzung der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) für die sog. E-Rechnung bekanntgegeben.

Über eine zentrale Plattform soll es Unternehmen zukünftig ermöglicht werden, die elektronische Rechnungstellung bzw. E-Rechnungen insb. nach Maßgabe des XRechnungs-Standards an die Empfängersysteme der unmittelbaren Bundesverwaltung zu übermitteln.

Eröffnet wurde die ZRE durch den Staatssekretär Klaus Vitt im Beisein von Vertretern der privaten Partner auf der Smart Country Convention, die vom 20. bis 22. November in Berlin stattfand.

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In Zusammenarbeit mit den privaten Partnern und Wirtschaftsvertretern haben BMI und BMF die Funktionsfähigkeit der sogenannten ZRE in einer mehrmonatigen Pilotphase getestet. Einer der Partner – die DATEV – ist als Mitglied des sog. TRAFFIQX Netzwerkes zugleich einer der ersten Dienstleister, der über die zukünftige PEPPOL-Schnittstelle automatisiert Rechnungen übergeben wird. Neben dem Rechnungseingang über PEPPOL, der lt. Angabe der Ministerien ab Mitte 2019 für die ZRE genutzt werden kann, stand parallel auch die direkte Rechnungsverarbeitung mithilfe von ERP-Lösungen für einen reibungslosen Ablauf im Mittelpunkt der bisherigen Projektarbeit.

Die ZRE setzt die Vorgaben des E-Rechnungsgesetzes und der E-Rechnungsverordnung des Bundes für die Bundesverwaltung nach Maßgabe der EU-Richtlinie 2014/55/EU um, die den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber des Bundes regelt.

Seit dem 27. November 2018 ist die unmittelbare Bundesverwaltung verpflichtet, den Eingang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu ermöglichen. Für die übrigen Behörden des Bundes gilt die Regelung entsprechend ab dem 27. November 2019. Die ZRE ermöglicht die einfache Erstellung der elektronischen Rechnung über eine komfortable Oberfläche. Auch der Upload einer schon erstellten E-Rechnung ist möglich. Zudem sollen weitere Eingangskanäle wie E-Mail, DE-Mail und der bereits aufgeführte Webservice mittels des PEPPOL-Netzwerkes sukzessive das Angebot einer komfortablen Einreichung der E-Rechnung komplettieren.

E-Rechnung: Die Nächste Stufe für ein integriertes Public eProcurement

Auch aus Sicht der EU gehört der Austausch elekronischer Rechnungen zu einer ganzheitlichen Digitalisierung des Öffentlichen Auftragswesens, die Verpflichtung zur Entgegennahme beschränkt sich daher nicht nur auf die bundesunmittelbare Verwaltung. Auch Länder und Kommunen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne der EU-Vergaberichtlinien – etwa aufgrund der z.T. noch nicht in Landesrecht umgesetzten E-Rechnungs-Richtlinie (2014/55/EU).

Einen Überblick über die Vorgaben des Bundes, die sicher in ähnlicher Weise auch in den meisten Bundesländern erwartet werden, finden Sie in unserem Beitrag „E-Rechnung konkret – die neue Rechtsverordnung im Überblick„.

Bildquelle: leszekglasner – Fotolia.com