Die Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamts des BMI hat die „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB 2018) in einer vollständig überarbeiteten Fassung bereitgestellt.

Mit der neuen Fassung wurden insbesondere die Vergaberechtsreformen im Ober- und Unterschwellenbereich in die UfAB eingearbeitet. Die neue Version konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Verfahrensarten, die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgesehen sind. Darüber hinaus sind neue Erkenntnisse und Entwicklungen aus Praxis und Rechtsprechung der IT-Vergabe eingeflossen.

Unverändert orientiert sich der Aufbau der UfAB auch in der neuen Version 2018 an den verschiedenen Prozessphasen und umfasst dabei Erläuterungen und Hinweise zu

  • Planung,
  • Design und
  • Durchführung eines Vergabeverfahrens.

Die UfAB stellt einen Praxisleitfaden für die Durchführung von IT-Beschaffungen dar, wobei sich die Unterlage in den meisten Erläuterungen auch auf Vergabeverfahren außerhalb des Bereiches der IT bzw. Informations- und Kommunikationstechnik (IUK) übertragen lassen.

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Wertungsmethoden der UfAB 2018

Wenn in der Praxis von der „UfAB“ gesprochen wird, sind häufig nicht die über 600 Seiten umfassenden Anleitungen, Hilfestellungen und Checklisten gemeint, sondern die dort entwickelten mathematischen Bewertungsmethoden zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.

Erfreulich ist, dass gerade in diesem Bereich etwas „aufgeräumt“ wurde. So sieht die UfAB 2018 im Bereich der Bewertungsmethoden ausdrücklich drei Methoden vor:

  • die reine Preiswertung (in UfAB VI noch als vereinfachte Preis-Leistungs-Methode bezeichnet)
  • die einfache Richtwertmethode
  • die erweiterte Richtwertmethode

Jedenfalls nicht mehr ausdrücklich erwähnt sind die noch in der UfAB VI vorgesehene Median- sowie die Referenzmethode, die nicht nur aufgrund ihrer Komplexität bisweilen in die Kritik geraten sind (vgl. auch unseren Beitrag „Wie man Äpfel mit Birnen vergleicht – Renaissance der UfAB II„).

Die Veröffentlichung der neuen UfAB 2018 ist über die Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik abrufbar – www.cio.bund.de

Hinweise für die Praxis und Nutzer unseres VMS

Auch die neue UfAB 2018 ist eine wertvolle Hilfe und Leitfaden für alle, die Liefer- und Dienstleistungen nach Maßgabe des Vergaberechts beschaffen, weit über den reinen IT-Einkauf hinaus. Der Leitfaden eignet sich auch als Einstiegslektüre für neue Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Vergabe.

Die in der UfAB 2018 vorgesehenen Bewertungsmethoden stehen im cosinex Vergabemanagementsystem (VMS) – auch für Leistungen außerhalb der IT-Beschaffung – zur Verfügung.