Wie die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz in einem Rundschreiben mitteilte, setzt das Land Berlin im Rahmen seines 100-Tage-Programms auf strenge Umweltschutzanforderungen auch bei der Beschaffung von Pkw. Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb sind grundsätzlich vorzuziehen. Nur, wenn für den geplanten Einsatzzweck kein Fahrzeug mit rein elektrischem Antrieb zu vertretbaren Kosten geeignet ist, kann alternativ auf Hybridantrieb gesetzt werden. Das Land reagiert damit auch auf die vom Umweltbundesamt am 26.04.2017 veröffentlichten Erkenntnisse zu dem stark erhöhten Ausstoß von Diesel-Pkw.
Seit Anfang Dezember sind bei der Beschaffung von PKW folgende Umweltschutzanforderungen bei der Leistungsbeschreibung zu verwenden:
- Es sind bevorzugt Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb zu beschaffen und bei Bedarf die dafür notwendige Ladestruktur am Standort des Fahrzeugs aufzubauen.
- Ist für den geplanten Einsatzzweck kein Fahrzeug mit rein elektrischem Antrieb zu vertretbaren Kosten geeignet, ist alternativ ein Fahrzeug mit Hybridantrieb als Kombination von Elektro- und Ottomotor (bevorzugt als Plug-In-Hybrid) oder mit Erdgasantrieb (CNG – Compressed Natural Gas oder Biomethan) zu beschaffen.
- Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb und Plug-In-Hybride im elektrischen Betrieb dürfen nicht mehr als 19 kWh/100 km elektrische Energie verbrauchen (basierend auf den Werten der Typgenehmigung).
- Plug-in-Hybridfahrzeuge müssen eine Mindestreichweite im rein elektrischen Betrieb von 30 km erreichen (basierend auf dem bei der Typgenehmigung verwendeten Fahrzyklus).
- Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ist für die Stickoxidemission (NOx) ein Wert von 0,120 g/km im realen Fahrbetrieb (bei Hybridfahrzeugen bezogen auf den reinen Betrieb mit Verbrennungsmotor) einzuhalten.
- Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor darf der Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) folgende Werte nicht überschreiten:
- Fahrzeuge der Segmente (nach Kraftfahrtbundesamt) Mini, Kleinwagen und Kompaktwagen: 120 g/km
- Fahrzeuge der Segmente (nach Kraftfahrtbundesamt) Mittelklasse, obere Mittelklasse, Vans, Geländewagen und Oberklasse: 130 g/km und ab 01.01.2019: 120 g/km
Das Rundschreiben sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite der Senatsverwaltung unter diesem Link.
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