Eingescannte Unterschriften bei schriftlichen Angeboten genügen nicht der Schriftform
VK Bund VK 2 – 154/17: Bei schriftlichen Angeboten ist nach wie vor eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
VK Bund VK 2 – 154/17: Bei schriftlichen Angeboten ist nach wie vor eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Wie können Vergabestellen beim Umgang mit CPV-Codes unterstützt werden?
In diesem Teil unserer Beitragsreihe werden einige Teilaspekte betrachtet, die nicht nur im kommunalen Umfeld nicht unbedeutend sind.
Ein Blick in den Koalitionsvertrag der großen Koalition warf die Frage auf, ob die VOB/A zukünftig abgeschafft wird.
Die Aufgabenverteilung zwischen Fachbereichen und zentraler Vergabestelle anhand der Prozessschritte von Vergabeverfahren.
Neue Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Pkw in Berlin