Foto des Bundestags in Berlin_Wettbewerbsregisters beschlossen

Der Bundestag hat am 1. Juni die Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen. Dazu hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/12051, 18/12497) vorgelegt, der bei Enthaltung der Opposition in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/12583) angenommen wurde. Mit den neuen Vorgaben werden Vergabestellen vor der Vergabe von Aufträgen zukünftig abfragen müssen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist.

Das Register wird beim Bundeskartellamt eingerichtet und die teilweise bestehenden Register auf Landesebene ablösen. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Bisher bestehende Abfragepflichten, zum Beispiel nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, sollen durch die neue Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister ersetzt werden. Laut Angaben der Bundesregierung lag der Schaden durch Wirtschaftskriminalität 2015 bei etwa 2,9 Milliarden Euro. Die bisher bestehenden Register reichten nicht aus, um diesen Schaden einzudämmen. Einträge werden je nach Schwere der Tat nach bestimmter Zeit gelöscht; Straftaten spätestens fünf Jahre ab dem Tag der Rechts- oder Bestandskraft des Urteils, Bußgeldentscheidungen nach drei Jahren.

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Im Grundsatz begrüßten alle Fraktionen den Vorstoß. Diskussionen entfachten sich gleichwohl an der Bemessungshöhe, ab der ein Bußgeldentscheid einen Eintrag im Register zur Folge haben soll: So verteidigte die CDU/CSU-Fraktion die Grenze von 50.000 Euro. Die unter anderem vom Bundesrat vorgeschlagene Bemessungsgrenze von 5.000 Euro sei unverhältnismäßig. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass mit der Bemessungsgrenze von 50.000 Euro 90 bis 95 Prozent der Bußgeldentscheidungen der Kartellbehörden im Geltungsbereich des Gesetzes nicht erfasst würden. „Gerade die Bußgeldentscheidungen der Kartellbehörden der Länder geben den Kommunen maßgebliche Hinweise darauf, welche an kommunalen Ausschreibungen teilnehmende Unternehmen Wettbewerbsverstöße begangen und sich im Wettbewerb nicht fair verhalten haben“, begründete der Bundesrat das Herabsetzen der Schwelle in einer Stellungnahme.

Auch der Koalitionspartner SPD hätte sich eine niedrigere Schwelle gewünscht. „Ein Einstieg ist aber besser als gar nichts“, begründete ein Fraktionsvertreter die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Die Linksfraktion hingegen verwies darauf, dass einige Länderregelungen weit über die geplante Bundesgesetzgebung hinausgingen. 50.000 Euro als Einstiegsgrenze seien zu hoch. Die Grünen-Fraktion teilte diese Meinung und befand, dass allgemein „ein bisschen mehr Mut in der Umsetzung notwendig“ gewesen wäre.

Einem Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion stimmten neben den Koalitionsfraktionen die Grünen zu, während sich die Linksfraktion enthielt.

Mehraufwand für Vergabestellen? Schnittstellen für die E-Vergabe?

Die Auswirkungen im Hinblick auf möglichen Mehraufwand und eine zeitliche Verzögerung für die Praxis lassen sich nur bedingt abschätzen. Soweit die Abfrage im Wettbewerbsregister die Abfrage im Gewerbezentralregister und die Abfragen in den Landesregistern (soweit vorhanden) ersetzt, bleibt zu hoffen, dass für die Vergabestellen kein großer Mehraufwand entsteht. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden vielmehr Einsparungen für öffentliche Auftraggeber von über 2,5 Millionen Euro angenommen, die insbesondere dadurch entstehen sollen, dass die postalischen Abfragen im Gewerbezentralregister durch eine elektronische Abfragemöglichkeit des Wettbewerbsregisters ersetzt wird.

Aus Sicht eines Lösungsanbieters – und letztlich auch für die Vergabestellen – ist es wünschenswert, wenn die elektronische Abfrage auch über eine Schnittstelle für E-Vergabelösungen ermöglicht wird, sodass die Abfrage an das Register (und auch die Rückmeldung) vollelektronisch und aus den bestehenden Systemen medienbruchfrei erfolgen kann. Anwendungen wie die Online-Sicherheitsüberprüfung (OSiP) zeigen, dass bereits Lösungen bestehen, die den Austausch auch kritischer Informationen und Erkenntnisse ermöglichen.

Bildquelle: Marco2811 – Fotolia.com