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Seit Inkrafttreten der EU-Vergaberichtlinien sind zentrale Beschaffungsstellen verpflichtet, EU-weite Vergabeverfahren spätestens ab dem 18. April diesen Jahres vollelektronisch durchzuführen. Dies umfasst den Prozess von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. Zentrale Beschaffungsstellen sind im Sinne der Richtlinie öffentliche Auftraggeber, die auch für andere öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren beschaffen. Das kann beispielsweise bei einer Einkaufskooperation, aber auch im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit der Fall sein.

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Dies bedeutet konkret, dass die Vergabeunterlagen den Teilnehmern bei einem Vergabeverfahren nicht nur (kosten-)frei, direkt und vollständig zur Verfügung gestellt werden müssen, sondern auch die Kommunikation zwischen Bieter und Vergabestelle ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen darf. Dazu gehört insbesondere die Übermittelung der Angebote. Die Frist für die Kommunikation, Zuschlagserteilung und den Informationsaustausch in elektronischer Weise sowie die elektronische Angebotsabgabe verlängert sich für Vergabestellen, die keine zentrale Funktion für andere öffentliche Auftraggeber erfüllen, bis zum 18.10.2018.

Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) hat sich als Zentrale Beschaffungsstelle auf den vollelektronischen Prozess bereits eingestellt: Seit dem Jahr 2009 können Bewerber die Vergabeunterlagen über den Vergabemarktplatz Brandenburg herunterladen. Neu ist, dass Bieter ihre Angebote ab April 2017 elektronisch abgeben müssen. Dieses betrifft zunächst nur europaweite Ausschreibungen. Für nationale Ausschreibungen kann der ZDPol weiterhin zusätzlich Angebote in Papierform akzeptieren. Die jeweiligen Ausschreibungsunterlagen geben Auskunft darüber, welche Form der Angebotseinreichung zugelassen ist.

E-Vergabelösung der Polizei

Neben dem Vergabemarktplatz Brandenburg setzt die ZDPol u.a. für die elektronische Dokumentation der Vergaben auf das cosinex Vergabemanagementsystem und damit auf die vollelektronische Abwicklung auch der internen Prozesse. Mit Brandenburg setzen bundesweit bereits sechs der 16 zentralen Beschaffungseinheiten der Landespolizeien für die E-Vergabe auf Lösungen der cosinex GmbH. Durch die Abbildung der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) unterstützten wir mit unseren Lösungen auch die Beschaffung sicherheitskritischer Bedarfe – nicht nur für den militärischen Bereich, sondern auch für Polizei und Verfassungsschutz.

Ein aktueller Flyer der ZDPol gibt Bietern einen Überblick über den Ablauf. Den Flyer finden Sie als Download unter diesem Link.

Quelle:

Auftragsberatungsstelle Brandenburg und Redaktion cosinex Blog.