Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat seinen Leitfaden rund um die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) aktualisiert zur Verfügung gestellt. Bereits seit dem vergangenen Jahr unterstützt das BMWi über einen Leitfaden deutsche Vergabestellen rund um die sog. EEE.
Der Leitfaden wurde mit Stand Dezember 2016 aktualisiert und erläutert die Funktion, den Inhalt und die Handhabung der EEE sowie der einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und stellt einen Bezug zwischen den Regelungen des deutschen Vergaberechts und dem für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlichen EEE-Formular her. Den Leitfaden finden Sie hier.
Neue Ausfüllanleitung der Auftragsberatungsstelle Brandenburg zur EEE
Die Auftragsberatungsstelle hat eine Ausfüllanleitung für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung entwickelt, die Vergabestellen verwenden können, wenn sie ihren Vergabeunterlagen für die Angaben zur Bietereignung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen eine EEE beifügen wollen. Bei Veröffentlichung über den Vergabemarktplatz sollte die Ausfüllanleitung im Bereich „Vergabeunterlagen“ (hier im Bereich „Sonstiges“) hochgeladen und zur Verfügung gestellt werden. Den Leitfaden können Sie unter diesem Link abrufen.
FAQ zur EEE der Europäischen Kommission
Auch von der EU Kommission gibt es einen Katalog häufig gestellter Fragen, den Sie hier als PDF einsehen können.
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