Niedersachsen Zeichen

Wie bereits im Juni im Rahmen unseres Blogs angekündigt, trat für niedersächsische Vergabestellen zum 1. Juli diesen Jahres das geänderte Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) in Kraft. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen damit die landesrechtlichen Vorgaben an die neuen im April in Kraft getretenen vergaberechtlichen Regelungen des Bundes angeglichen. Im Wesentlichen sollte die Novelle dazu beitragen, das Vergabeverfahren zu verschlanken.

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Der Kern des Gesetzes, Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken und soziale sowie ökologische Aspekte bei der Vergabe stärker zu berücksichtigen, sollte bestehen bleiben.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat nunmehr eine Übersicht über häufig gestellte Fragen (FAQ) nebst den zugehörigen Antworten sowie Mustererklärungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) veröffentlicht.

Informationen zum aktualisierten NTVergG

  • Die FAQs finden Sie als PDF unter diesem Link.
  • Die neue E-Vergabeplattform des Landes auf Basis der cosinex-Technologie finden Sie unter vergabe.Niedersachsen.de.