Wenn sich die kommunalen Spitzenverbände mit den Interessenvertretern von Auftragnehmern in einem gemeinsamen Positionspapier gegen das Vorhaben einer „gesetzlichen“ Regelung eines bestimmten Sachverhalts aussprechen, kann dies zwei Gründe haben: Entweder die Regelung ist schlicht nicht erforderlich bzw. erzeugt unnötigen Bürokratieaufwand oder sie scheint dringend geboten.
Im Rahmen eines Positionspapiers haben sich die drei kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit den Vertretern „freier Berufe“ wie der Bundesarchitektenkammer (BAK), dem Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), der Bundesingenieurkammer (BIngK), dem Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie weiteren Organisationen gegen die Regelung der Vergabe freiberuflicher Leistungen für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ausgesprochen.
Zwar begrüßen alle unterzeichnenden Verbände die Bestrebungen der Bundesregierung, die Regelungen im Unterschwellenbereich im Zusammenwirken mit den Ländern zu vereinheitlichen, jedoch solle sich dies auf das Notwendige beschränken und insb. keine neuen Regelungen einführen, für die bislang kein Regelungsbedarf bestanden habe. Eine flächendeckende Regelung zur Vergabe freiberuflicher Leistungen im Den gesamten Artikel lesen…