Entwurf VOB/A Haus §§

Das Bundesbauministerium hat mit Datum vom 9. September 2016 den Erlass zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) veröffentlicht.

Auf Bundesebene wird die Neufassung der VOB/A, deren inhaltliche Änderungen sich aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 01. Juli 2016 ergeben, zum 01. Oktober 2016 in Kraft treten. Für Städte und Gemeinden muss das Unterschwellenvergaberecht (VOB/A, 1. Abschnitt) grundsätzlich in seiner Funktion als Haushaltsrecht noch durch Erlasse der jeweiligen Landesregierungen in Kraft gesetzt werden.

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Im Hinblick auf die elektronische Kommunikation und E-Vergabe übernimmt die neue VOB/A noch vor der in Abstimmung befindlichen UVgO bereits wesentliche Aspekte aus den Regelungen für EU-weite Ausschreibungen auch für die Unterschwellenvergaben. Anders als im Bereich der EU-weiten Verfahren soll zwar der Auftraggeber die Wahl haben, welche Kommunikationsmittel im Vergabeverfahren eingesetzt (§§ 11 ff.) werden. Wird allerdings die E-Vergabe genutzt, sollen für die Durchführung im Ober- und Unterschwellenbereich identische Regelungen gelten. Vor diesem Hintergrund wurden die Regelungen der §§ 11 EU, 11a EU mit geringfügigen Ausnahmen im ersten Abschnitt wörtlich übernommen. Darüber hinaus sind nach § 11 Abs. 2 die Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen, nach Abs. 3 hat der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.

E-Vergabe in wenigen Tagen eingeführt

Die E-Vergabeplattformen auf Basis des cosinex Vergabemarktplatz erfüllen diese Anforderungen und ermöglichen zudem eine schrittweise Einführung: So können im ersten Schritt auch „nur“ die Vergabeunterlagen rechtssicher (d.h. ohne die Nutzung der elektronischen Kommunikation) zur Verfügung gestellt werden. Dabei unterstützen diverse Komfortfunktionen und Schnittstellen bei der Zusammenstellung, Veröffentlichung sowie Übermittlung Ihrer Bekanntmachungen an Veröffentlichungsorgane und -plattformen und der automatischen Anzeige auf der eigenen Homepage über unsere TIS-Schnittstelle.

Mit dem Deutschen Vergabeportal, vergabe.NRW, vergabe.RLP, dem Vergabemarktplatz Brandenburg, vergabe.Niedersachsen (u.a.) bieten unsere Partner verschiedene E-Vergabeplattformen in ganz Deutschland, die Sie ohne langfristige Vertragsbindung oder Investitionskosten binnen weniger Tage schulungsfrei einsetzen können.

Weitere Informationen zur VOB/A

Die am 01. Juli im Bundesanzeiger veröffentlichte Neufassung als Download finden Sie hier.