Bundesrat Berlin

Durch die Trennung der anstehenden Vergaberechtsreform in die gesetzlichen Änderungen auf Ebene des neugefassten vierten Teils des GWB und einer (durch Bundestag und Bundesrat zustimmungsbedürftigen) Mantelverordnung, die eine Neufassung der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und weiterer Änderungen zusammenfasst, mussten sich bisweilen auch gestandene Verwaltungsrechtler angesichts der Vollzugsmeldungen der letzten Monate Mühe geben, einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Reform zu behalten.

Als dies kann nunmehr dahinstehen: Mit Beschluss vom vergangenen Donnerstag, den 18. März 2016, hat nun auch der Bundesrat einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der Reform der Mantelverordnung zugestimmt. Damit steht einem pünktlichen Start der Reform einschließlich der neugefassten VOB/A zum 18. April diesen Jahres nichts mehr im Weg.

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Hausaufgaben des Bundesrates an die Bundesregierung

Dass im Beschluss (wohl insbesondere vor dem Hintergrund des anstehenden Ablaufs der Umsetzungsfrist) der durchaus differenzierten Betrachtung einzelner Aspekte der Ausschussempfehlungen nicht umfassend gefolgt wurde, deutet der Bundesrat im Beschluss selbst an. So gibt er in seiner Entschließung unter Ziffer 1. an, dass er sich „seiner Verantwortung bewusst sei, ein fristgerechtes Inkrafttreten der VergRModVO sicherzustellen“ und gibt nachfolgend in den Ziffern 2 bis 4 der Bundesregierung Hausaufgaben für zukünftige Anpassungen mit:

Der Bundesrat erinnert die Bundesregierung an ihre Leitlinien, nach denen die Struktur und der Inhalt des deutschen Vergaberechts einfach und anwenderfreundlich sein müsse. Er fordert daher die Bundesregierung auf, eine weitere Vereinheitlichung und Vereinfachung der komplexen Regelwerke zum Vergaberecht auch nach Inkrafttreten der Verordnung anzustreben und gegebenenfalls notwendige Korrekturen vorzunehmen.

Bemerkenswert ist sicher der Hinweis unter 3., dass insbesondere die (im Übrigen auch von anderen Stellen vielfach kritisierte) Aufrechterhaltung eines eigenen Regelwerkes für bauspezifische Vergabeverfahren in Gestalt der VOB/A-EU-Ausgabe 2016 vor diesem Hintergrund kritisch geprüft werden müsse.

Änderungen in unseren Lösungen

Rechtzeitig vor dem 18. April werden wir neue „Vergaberechtsreform“-Versionen unserer Lösungen Vergabemanagementsystem (VMS) und Vergabemarktplatz (VMP) bereitstellen, sodass Nutzer unserer Anwendungen pünktlich mit den neuen Vorgaben arbeiten können.

Über die Rezertifizierung der Schnittstelle zum Amt für Veröffentlichungen der EU (SIMAP) und die umfassenden Änderungen im Bereich der EU-Vorgaben haben wir jüngst in unserem Blog berichtet. Über weitere Änderungen anlässlich der Vergaberechtsreform werden wir Sie im Rahmen dieses Blogs in den kommenden Tagen informieren.

Überblick über aktuelle Beiträge zur Vergaberechtsreform in unserem Blog

Als Lösungsanbieter befassen wir uns im Schwerpunkt mit den Auswirkungen der Reform im Hinblick auf die Vorgaben zur E-Vergabe. Im Rahmen eines mehrteiligen Beitrags zum Thema erläutert Herr Michael Wankmüller die Änderungen der Reform. Den ersten Teil des Beitrags finden Sie hier.