EU_Publications_Office_Logo Vergaberechtsreform

Mit Hochdruck arbeiten unsere Teams im Bereich Produktmanagement an den neuen Versionen des Vergabemarktplatz (VMP) sowie des Vergabemanagementsystems (VMS), um pünktlich zum voraussichtlichen Inkrafttreten des novellierten Vergaberechts am 18. April in allen Installationen den Stand der neuen Vorgaben zu erfüllen. Wichtige Arbeitspakete auf diesem Weg sind – neben der Umsetzung der neuen EU-Formulare – die Aktualisierung der entsprechenden Schnittstelle zur EU und die damit verbundenen Anpassungen in unseren Lösungen.

In der vergangenen Woche wurde nun durch das Amt für Veröffentlichungen der EU die erforderliche Rezertifizierung der (bereits bestehenden) Schnittstelle für die überarbeiteten Formulare – und damit eines der größeren Aufgabenpakete für unserer Entwicklungsabteilung – erfolgreich abgeschlossen.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Die vor dem Hintergrund der Vergaberechtsreform und der damit einhergehenden neuen Eingabemasken wichtigsten Änderungen rund um die EU-Schnittstelle und -Formulare möchten wir Ihnen im Überblick vorstellen:

Mehr Pflichtfelder und strengere Validierung der Eingaben

Generell wurden die neuen Formulare durch die EU gezielt für die elektronische Datenerfassung in E-Vergabeplattformen konzipiert und explizit nicht mehr für ein Ausfüllen von Word- oder PDF-Formularen.

Im Vergleich zu den „alten“ EU-Formularen erhalten Nutzer unter inhaltlichen Gesichtspunkten zukünftig Eingabemasken, die – den Vorgaben der EU entsprechend – deutlich mehr Pflichtfelder vorsehen. Auch bei der Validierung der Daten gibt es Änderungen: So werden einzelne Eingaben (bzw. diese auch untereinander) noch strikter als bislang auf eine nach den Regeln der EU korrekte Eingabe geprüft. Erklärtes Ziel dieser Verschärfung ist die Erhöhung der Datenqualität sowie entsprechender Auswertungsmöglichkeiten bzw. Statistiken.

Die neuen Verfahrensangaben („Formulare“) werden in unseren Lösungen wie bislang über entsprechenden Eingabemasken strukturiert erfasst bzw. eingegeben. Hierbei unterstützen intuitive Nutzerhinweise u.a., wenn Dateneingaben nicht den vorgegebenen Validierungsregeln entsprechen.

Neu ist, dass einige Eingaben, die überwiegend statistischen Zwecken dienen, zwar an die EU übermittelt, jedoch nicht (oder nur nach einer Bestätigung („Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden?“)) veröffentlicht werden. Nutzer der cosinex Lösung können sich – wenn für nationale Veröffentlichungen EU-weiter Bekanntmachungen der Vergabemarktplatz genutzt wird – darauf verlassen, dass entsprechende Angaben zwar an die EU übermittelt, aber (auch bei Nutzung sonstiger Veröffentlichungsmöglichkeiten) aus dem System heraus nicht national bekannt gemacht werden.

Zeitpunkt der Veröffentlichung maßgeblich

Während bislang bei EU-weiten Verfahren die jeweiligen Bekanntmachungen national nicht vor dem Tag der Absendung an die EU1 veröffentlicht werden durften, ist nun die tatsächliche Veröffentlichung im Supplement des Amtsblatts (das sog. Amtsblatt S bzw. die entsprechende Datenbank TED) maßgeblich. Erfolgt die Veröffentlichung nicht binnen 48 Stunden nach Bestätigung über den Eingang der Bekanntmachung (durch das Amt für Veröffentlichungen), darf diese auch national veröffentlicht werden2. Technisch ist durch die neue Schnittstelle eine unmittelbare Bestätigung über den Eingang vorgesehen, so dass sich hierdurch keine Verzögerung ergeben sollte.

Um die Abbildung dieser Vorgaben den Nutzern unserer Lösungen möglichst einfach zu machen, wurde eine Erweiterung der Schnittstelle vorgenommen. Hierüber werden nun die erfolgte Veröffentlichung und der entsprechende Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt S bzw. TED an den Vergabemarktplatz übermittelt. Bei Erhalt dieser Information über die Schnittstelle (alternativ 48 Stunden nach Erhalt der Eingangsbestätigung über die Schnittstelle) erfolgt die Veröffentlichung in der jeweiligen Installation des Vergabemarktplatz automatisiert, ebenso die Weitergabe der Informationen an weitere nationale Veröffentlichungsorgane und Submissionsanzeiger, soweit diese vom Nutzer ausgewählt wurden.

„Deeplink“ auf die Vergabeunterlagen

Ausdrücklich geregelt wird nun, dass in der Bekanntmachung die Internet-Adresse zu veröffentlichen ist, unter der ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und direkter Zugriff auf die Vergabeunterlagen besteht.3

Damit bleiben jedenfalls sprachlich die Regelungen der neuen Vergabeverordnungen hinter den Vorgaben der EU zurück, die in gleicher Weise einen Zugriff auf die Auftragsunterlagen (also die Vergabeunterlagen sowie die entsprechende Bekanntmachung) fordern. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung und einer bestmöglichen Transparenz werden die über unsere Lösungen erfassten (und an die EU übermittelten) EU-Bekanntmachungen zum Stichtag einen entsprechenden Link enthalten, der direkt auf den Projektraum und die „Auftragsunterlagen“ führt.

Neue Schnittstellentechnik / Neue Funktionen

Die neue eingesetzte Webservice-Technologie für die Schnittstelle bietet nicht nur viele technische Vorzüge, sondern auch Vorteile aus Sicht der Nutzer: So kann u.a. ab sofort der Status der Veröffentlichung direkt in der Lösung nachverfolgt werden, genauso wie der Link zur TED-Bekanntmachung u.v.m.

Fussnoten

  1. VOL/A § 15 EG Abs. 4
  2. § 40 Abs. 3 VgV-E bzw. § 40 Abs. 3 SektVO-E sowie § 23 Abs. 3 KonzVgV-E
  3. U.a. § 41 Abs. 1 VgV-E