Am 18.12.2015 hat nunmehr auch der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (VergModG) zugestimmt.
Nachdem sich am 16.12.2015 der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen für den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergModG) ausgesprochen hat, wurde dieser am 17.12.2015 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit wenigen Änderungen beschlossen.
Eine ggü. dem letzten Entwurf sicher bedeutende Änderung betrifft die Einführung eines Parlamentsvorbehalts bezüglich der aktuell in Abstimmung befindlichen Verordnungen. Mit der Novellierung des 4. Teils des GWB steht zwar der wesentliche Rechtsrahmen, die weitere Ausgestaltung wird jedoch in insgesamt fünf Verordnungen erfolgen, die in einer Mantelverordnung zusammengefasst sind.
Dies sind neben der neuen Vergabeverordnung (VgV), die als Nachfolgeregelung auch die VOL/A sowie die VOF bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte ersetzt, die neu gefasste Sektorenverordnung (SektVO) sowie, neben der weitgehend unveränderten Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die neue Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO). Den gesamten Artikel lesen…