Da auch bei Einhaltung des aktuellen Zeitplans mit einem Abschluss der Vergaberechtsreform erst kurz vor Ablauf der Umsetzungsfrist zu rechnen ist, befassen wir uns als Lösungsanbieter im Bereich E-Vergabe natürlich schon heute mit den aktuellen Diskussionen und Entwürfen und beginnen diese z.T. bereits im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Lösungen zu berücksichtigen.
Spannend für uns, genauso wie für alle Anwender von E-Vergabelösungen, ist daher auch der aktuelle Diskussionsstand. Im Hinblick auf die wohl zentralen Regelungen zum Einsatz „elektronischer Mittel bei der Kommunikation“ möchten wir Ihnen heute schon einen Stand aus (vorläufigen) Entwürfen vorstellen.
Zudem ziehen wir aus den vorliegenden Ansätzen aus unserer Sicht ein erstes Zwischenfazit und möchten einige Fragen aufzeigen, die uns diskussionswürdig erscheinen und mit denen wir uns in den kommenden Wochen im Rahmen weiterer Blog-Beiträge intensiver auseinandersetzen werden.
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Regelungen zum Einsatz elektronischer Mittel bei der Kommunikation
(1) Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren verwenden öffentliche Auftraggeber und Unternehmen elektronische Mittel. Den gesamten Artikel lesen…