Kleine Skulptur der Justitia

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in dieser Woche den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG). Der Entwurf ist noch nicht mit den anderen Bundesressorts abgestimmt.

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Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht soll wie bereits angekündigt nunmehr deutlich umfassender im Gesetz gegen Wettbeschränkungen (GWB) erfolgen. Zudem wird die Umsetzung zum Anlass genommen, den bisherigen Vierten Teil des GWB ebenfalls zu überarbeiten und neu zu strukturieren.

Im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte sollen die Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht und damit anwenderfreundlicher, der bürokratische Aufwand  verringert und kommunale Handlungsspielräume ausgebaut werden. Zudem werden die Möglichkeiten erweitert, strategische Ziele und mittelständische Interessen im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Die Kommunikation im Vergabeverfahren soll in Umsetzung der Richtlinien grundsätzlich vollständig elektronisch erfolgen; ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.

Aufgrund der wesentlich höheren Regelungsdichte und des Umfangs der Richtlinien für die klassische Auftragsvergabe und für die Auftragsvergabe in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren-Richtlinie) sollen künftig zudem deutlich mehr Vorgaben auf gesetzlicher Ebene erforderlich werden als bislang.

Nach Angaben des BMWi handelt es sich bei der anstehenden Vergaberechtsmodernisierung um das größte vergaberechtliche Gesetzgebungsverfahren der letzten 10 Jahre. Unmittelbar betroffen sind Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte. Der Referentenentwurf ist der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren der Gesetz- und Verordnungsgebung.

Beratungen zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz

Für den 18. Mai ist ein mündlicher Austausch zum Referentenentwurf im BMWi geplant, bis zum 20. Mai sollen die Stellungnahmen der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Verbände vorliegen.

Das Gesetzgebungsverfahren in Bundesrat und Bundestag soll im Herbst 2015 beginnen.