Countdown zur E-Vergabe

Mit einem Blick auf den „Countdown“ für die E-Vergabe steht fest: Bereits in rund einem Jahr ist es soweit! Ab dem 18. April 2016 werden die elektronische Übermittlung der Bekanntmachung an die EU (bei Übersendung ausschließlich via OJS eSender-Schnittstelle), die Bereitstellung elektronischer Auftragsunterlagen (Vergabeunterlagen inkl. Nachsendungen etc.) und damit die ersten Schritte zu einer vollständig elektronischen Kommunikation bei EU-weiten Vergabeverfahren zur Pflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob bis dahin auch die Umsetzung der neuen Richtlinien in deutsches Recht gelingt oder nicht. Die weiteren Schritte folgen spätestens 12 (für zentrale Beschaffungsstellen) bzw. 18 Monate später mit der pflichtigen Entgegennahme elektronischer Angebote.

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Als Vollanbieter im Bereich der elektronischen Unterstützung des Öffentlichen Vergabe- und Beschaffungswesens freuen wir uns über das sicher auch im Hinblick auf die Umsetzungsfrist verstärkte Interesse vieler Vergabestellen am Einsatz der E-Vergabe. Angesichts der zum Teil bestehenden Wechselwirkungen mit internen Prozessen und ggf. weiteren im Einsatz befindlichen Systemen empfiehlt es sich, bereits frühzeitig mit der Nutzung zu beginnen und Erfahrungen zu sammeln, bis demnächst die Kommunikation ausschließlich elektronisch erfolgt.

Vermehrt erhalten wir auch Anfragen von Vergabestellen, die bereits E-Vergabe-Lösungen oder Vergabemanagementsysteme im Einsatz haben, die anstehende Vergaberechtsreform aber dazu nutzen wollen, um bereits getroffene Entscheidungen noch einmal zu überprüfen. So banal es klingen mag, Tatsache ist: E-Vergabe-Lösung ist nicht gleich E-Vergabe-Lösung. Gerade im Hinblick auf die unterschiedlichen Produktphilosophien und die Leistungsfähigkeit der einzelnen Lösung ist ein Vergleich der am Markt bestehenden Ansätze schwierig. Tatsache ist aber auch, dass Wirtschaftlichkeit und Nutzen einer E-Vergabe-Lösung nicht nur vom „Preis“ einer Lösung abhängen, sondern auch von der Qualität der eingesetzten Lösung sowie einer verlässlichen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Lösungsanbieter.

Um Vergabestellen einen Wechsel zu den Lösungen der cosinex einfacher zu machen, Projektrisiken zu minimieren und getätigte Investitionen zu schützen, bieten wir ein spezielles Safe-Passage-Programm für Kunden, die bereits E-Vergabe-Lösungen im Einsatz haben: Die Anrechnung von bis zu 50% der Lizenzkosten sowie individuelle Schulungs- und Migrationsangebote machen einen Wechsel häufig auch kurz- und mittelfristig wirtschaftlich.

Anstehende Vergaberechtreform

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Die Pflicht zur E-Vergabe ist jedoch keinesfalls die einzige Veränderung die sich aus einer Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien zum April 2016 ergibt. Auch müssen die drei neuen EU-Vergaberichtlinien bis dahin ins deutsche Recht umgesetzt werden. Einen Startschuss für die deutsche „Vergaberechtreform“ kündigte bereits am 07. Januar 2015 Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel an:

„Bis April 2016 müssen wir drei neue EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umsetzen. Diese Gelegenheit nutzen wir, um unser Vergaberecht modern, einfach und anwenderfreundlich zu machen. Die Vergabeverfahren werden effizienter und schneller. Zudem wird die Möglichkeit der öffentlichen Hand gestärkt, u. a. auch soziale oder ökologische Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen. Dadurch wird die Vergabe öffentlicher Aufträge nachhaltiger.“

Das bedeutet, dass das deutsche Vergaberecht bis dahin  an das von Rat, EU-Kommission und Europäischem Parlament vorgelegte Regelwerk für ein gemeinschaftsweites Vergaberecht entsprechend angepasst werden muss. Aus den Eckpunkten geht hervor, dass die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien dazu nutzen will, das nationale Vergaberecht u. a. einfach, anwenderfreundlich und rechtssicher zu gestalten. Was die weitere Entwicklung der anstehenden Vergaberechtsreform anbelangt, bleibt abzuwarten.

Weiterführende Information zu den neuen EU-Vergaberichtlinien finden Sie auf unserer Themenseite unter www.euvergaberichtlinien.de. Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts finden Sie hier.

Wenn Sie sich mit einem Wechsel Ihrer bestehenden E-Vergabe-Lösung auseinandersetzen möchten, wenden Sie sich an unser Team Produktberatung unter produktberatung@cosinex.de.

E-Vergabe: Forderungen des BDI

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) ist von Anfang an für einen konsequenten Übergang zur elektronischen Vergabe (E-Vergabe) eingetreten und hat dies stets mit eigenen Aktivitäten auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene unterstützt. Der BDI weist jedoch auf fehlende Rahmenparameter oder -vereinbarungen für eine flächendeckende E-Vergabe – insbesondere zu elektronischen Signaturen und anwendbaren IT-Sicherheitsstandards – hin, die entsprechende Inkompatibilitäten zwischen den mittlerweile zahlreich entstandenen E-Vergabe-Anwendungen mit sich bringen. Auch aus diesem Grund rät der BDI dringend dazu, die speziell für die E-Vergabe bestehenden längeren Umsetzungsfristen voll auszuschöpfen, um die Zeit zu nutzen, um auch solche Interoperabilitätsprobleme rechtzeitig zu überwinden. Eine darüber hinausgehende, ausführliche Bewertung der EU-Vergaberichtlinien enthält die BDI-Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien.