Im Rahmen eines Redaktionsbesuchs des Wirtschaftsministers des Landes NRW, Herrn Garrelt Duin, bei der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) kündigte dieser am vergangenen Montag bis zum Sommer eine „Entschlackung“ des nordrhein-westfälischen Vergaberechts an.

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Öffentliche Auftragsvergaben in Nordrhein-Westfalen sollen deutlich unbürokratischer werden. „Mein Ziel ist es, bis zum Sommer eine wirksame und spürbare Entlastung der Unternehmen einzuleiten„, sagte NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) der WAZ. Die öffentliche Auftragsvergabe müsse wieder deutlich entschlackt werden. Laut Duin sollen die öffentlichen Vergabestellen künftig nicht mehr von allen Firmen zahlreiche Nachweise über Lohn-, Sozial- und Ökostandards verlangen: „Es könnte ein Weg sein, künftig nur noch der Firma Nachweise abzuverlangen, die eine Ausschreibung um einen Auftrag gewonnen hat. Das erspart Bewerbern, die gar nicht den Zuschlag bekommen, einige Bürokratie„.

Bereits vor Ostern will die Landesregierung nach Angaben der WAZ eine Überprüfung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG-NRW) vorlegen. In der Vergangenheit gab es sowohl von den Wirtschaftsverbänden, als auch von den kommunalen Spitzenverbänden wiederholt Kritik, dass Öffentliche Vergabeverfahren u.a. mit zu vielen Nachweispflichten versehen seien: Zu Lasten der Bieter, die diese abzugeben haben, und der Vergabestellen, die diese prüfen müssten. Zudem gäbe es rechtliche Zweifel an dem festgelegten vergabespezifischen Mindestlohn von 8,85 Euro, der seit 1. Januar 2015 mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro konkurriert.

Ungeachtet der zunehmend intensiver diskutierten Frage der Konkurrenz von landesspezifischen Mindestlöhnen nach Tariftreue- und Vergabegesetzen mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) des Bundes, wurden die auch in der Vergangenheit immer wieder geäußerten (europa-)rechtlichen Zweifel inzwischen durch höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH bestätigt (vgl. auch Hinweise des Landes zum TVgG-NRW). Die Frage der Inländerdiskriminierung durch die Beibehaltung des Mindestlohns – zumindest bei Aufträgen mit Binnenmarktrelevanz – bleibt indessen offen.

Weitere Links (TVgG-NRW)

  • Zum Interview mit Herrn Wirtschaftsminister Duin finden Sie die Presseerklärung der WAZ unter diesem Link.
  • Zur wenig beachteten Frage der Inländerdiskriminierung der Mindestlohnregelungen vgl. auch den Beitrag von Hr. RA Christian Scherer-Leydecker im Blog der Kanzlei CMS Hasche Sigle unter diesem Link.