Vergabekammern in NRW

Mit Inkrafttreten der Zuständigkeitsverordnung Nachprüfungsverfahren (ZuStVO NpV NRW) zum 1. Januar diesen Jahres erfolgt eine Neustrukturierung und Zusammenlegung der bisher fünf Vergabekammern der Regierungsbezirke auf nunmehr zwei.

Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster ist nun die Vergabekammer Westfalen zuständig. Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln – die Vergabekammer Rheinland. Die Vergabekammern Westfalen bei der Bezirksregierung Münster und Rheinland bei der Bezirksregierung Köln werden jeweils über mehrere Spruchkörper verfügen. Eine Besonderheit gilt für die Vergabekammer Rheinland, die neben einem Spruchkörper bei der Bezirksregierung Köln über einen weiteren Spruchkörper verfügt, der seinen Sitz als Außenstelle der Bezirksregierung Köln am Standort der Bezirksregierung Düsseldorf haben wird. Nachprüfungsanträge sind zukünftig an die Vergabekammer Westfalen bzw. an die Vergabekammer Rheinland zu richten.

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Neue Anschriften der Vergabekammern

Für den Regierungsbezirk Köln:

Vergabekammer Rheinland
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Fax: 0221 – 147 2889

Für den Regierungsbezirk Düsseldorf:

Vergabekammer Rheinland
Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Fax: 0211 – 475 3989

Für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg:

Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Fax: 0251 – 411 2165

Die anhängigen Verfahren werden durch die Übergangsregelungen der Verordnung automatisch auf die jeweiligen Vergabekammern überführt.

(Quelle: vergabe.NRW, die aktuelle Zuständigkeitsverordnung finden Sie hier).

Tipp für die Nutzer des Vergabemanagementsystems in NRW

Soweit Sie sich die Vergabekammern als Adressvorlagen hinterlegt haben, nicht vergessen die Adressvorlagen anzupassen!