Wie man die E-Vergabe technisch umsetzt, wissen wir. Zu der Frage, wie man sie richtig schreibt, waren wir aufgrund von sehr unterschiedlichen Ansätzen in der Praxis und im Netz unsicher: Von eVergabe über e-Vergabe bis hin zur E-Vergabe werden viele denkbare Schreibweisen verwendet.
Wir, die „Technische Redaktion“ der cosinex, die sowohl die Dokumentation unserer Produkte übernimmt, aber auch diesen Blog betreut, wollten der Frage auf den Grund gehen. Zunächst haben wir uns mit einem Diskussionsbeitrag über das Deutsche Vergabenetzwerk (kurz: DVNW) in der „Fach-Community“ umgehört, wie dies dort gesehen oder gehandhabt wird. Die darauf folgende Diskussion im DVNW und die Anzahl der Beiträge war gleichermaßen beachtlich wie im Ergebnis uneinheitlich: Einige votierten für die Schreibung „E-Vergabe“, andere präferierten „eVergabe“ oder „e-Vergabe“. Nachdem auf diesem Wege keine einvernehmliche Schreibweise erreicht werden konnte, haben wir uns Rat von Sprachexperten geholt und u.a. Herrn Prof. Dr. Hans-Rüdiger Fluck, Professor für Germanistik und angewandte Linguistik an der Ruhr-Universität Bochum, zu dieser Frage interviewt bzw. parallel auch bei der Duden-Redaktion nachgefragt.
cosinex: Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Fluck, welche Schreibweise des Begriffes „E-Vergabe“ ist aus Ihrer Sicht die richtige?
Hr. Prof. Dr. Fluck: Bei der Bezeichnung der E-Vergabe (d.h. die „elektronische Durchführung von Vergabeverfahren“) und im Falle der Bindestrichschreibung handelt es sich – wie auch bei den inzwischen im Duden angekommenen Begriffen „E-Mail“, „E-Bike“, „E-Book“ u.a. – um ein Nominalkompositum und somit schlicht um ein Substantiv. Deshalb ist dieses – wie alle Substantive – mit großem Anfangsbuchstaben zu schreiben. Hieran ändert auch das angehängte Adjektiv „elektronisch“ nichts. „E“ und „Vergabe“ werden mit Bindestrich verbunden, da Einzelbuchstaben generell mit Bindestrich verbunden werden, wie auch bei den Begriffen E-Mail, U-Bahn oder T-Shirt.
cosinex: Bei dem Begriff „Vergabe“ leuchtet es ein, aber wie sieht es mit dem übergeordneten Begriff des sog. eProcurement (oder E-Procurement) aus? Immerhin leitet sich diese Abkürzung aus zwei englischen Begriffen ab.
Hr. Prof. Dr. Fluck: Auch hier gelten im deutschen Sprachgebrauch die gleichen Regeln. Zwar ist der Begriff des sog. „E-Procurement“, also der elektronischen Beschaffung im weiteren Sinne, nicht so gängig wie etwa „E-Mail“, gleichwohl finden bei einer Verwendung in der deutschen Sprache die gleichen Regeln Anwendung. Die korrekte Bezeichnung lautet also E-Procurement.
cosinex: Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Fluck, wir danken Ihnen für Ihre Einschätzung.
Und was sagt „der Duden“?
Parallel hierzu haben wir die Redaktion des Duden angefragt und ein entsprechendes Ergebnis erhalten.
Auch die Dudenredaktion empfiehlt analog den oben aufgeführten Hinweisen die Schreibweise „E-Vergabe“. Das Sprachberatungs-Team bedankte sich für den Hinweis auf den fehlenden aber u.U. bedeutsamen Begriff „E-Vergabe“ und wird die Aufnahme mit der o.g. Schreibweise in die Datenbank des Duden prüfen bzw. für die nächste Aktualisierung vorsehen. Auch ergab eine Analyse des Dudenkorpus, dass die Schreibung „E-Vergabe“ im Vergleich zu der Schreibung „e-Vergabe“ oder „eVergabe“ häufiger im Sprachgebrauch zu finden sei, so die Dudenredaktion.
Unser Fazit
Auch vor dem Hintergrund der regen Diskussionen rund um Anglizismen und Scheinanglizismen im deutschen Sprachgebrauch bleiben wir bei der Schreibung „E-Vergabe“ bis die Duden-Redaktion ihr abschließendes Votum gegeben hat.
Unser Interview-Partner
Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-R. Fluck
Professor für „Germanistik, insbesondere Angewandte Linguistik“, Ruhr-Universität Bochum, Germanistisches Institut; Honorarprofessor TU Darmstadt. Seine Lehrinhalte fokussieren sich auf Angewandte Linguistik, Gegenwartssprache und Deutsch als Fremdsprache (DaF).
Weitere Quellen zur Person: Wikipedia
Verwandte Beiträge
Danke! Endlich ist das geklärt, dass Durcheiander hat schon ziemlich genervt.
Das ließ sich doch von E-Government ableiten 🙂
Lieber Leser,
auch unserer Meinung nach, handelt es sich hierbei um Fachausdrücke, die aufgrund deren grammatikalischer Merkmale auf identische Schreibung zurück zu führen sind. Jedoch begegneten uns in der Praxis insb. im Hinblick auf sämtliche Gesetzestexte, Diskussionen in diversen Communities aber auch sonstige Literatur im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens doch durchaus heterogene wie strittige Schreibweisen des Begriffes „E-Vergabe“, was uns die Selbstverständlichkeit der letzten Schreibung anzweifeln ließ und gleichzeitig Anlass zu diesem Blog-Beitrag gab.