BM Sigmar Gabriel (BMWi) 2014|Vergaberechtsreform

Nachdem in den vergangenen zwei Jahren die „Neuen EU-Vergaberichtlinien“ im Fokus der vergaberechtlichen Entwicklung standen, sind wir spätestens mit dem Kabinettsbeschluss zum Eckpunktepapier Vergaberechtsreform 2016 am vergangenen Mittwoch (den 07. Januar 2015) – zumindest terminologisch – weiter: Die „Vergaberechtsreform“ steht an.

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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:

„Von der öffentlichen Beschaffung geht ein wichtiger Impuls für Wachstum und Wettbewerb aus. Denn das jährliche bundesweite Beschaffungsvolumen macht mindestens 10 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts aus. Bis April 2016 müssen wir drei neue EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umsetzen. Diese Gelegenheit nutzen wir, um unser Vergaberecht modern, einfach und anwenderfreundlich zu machen. Die Vergabeverfahren werden effizienter und schneller. Zudem wird die Möglichkeit der öffentlichen Hand gestärkt, u. a. auch soziale oder ökologische Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen. Dadurch wird die Vergabe öffentlicher Aufträge nachhaltiger.“

Erste Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts sehen eine Vereinfachung der komplexen Struktur vor. So heißt es in der offiziellen Presseerklärung des BMWI:

Bislang waren die Vorschriften zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen über verschiedene Regelwerke verteilt. Künftig sollen sie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in Rechtsverordnungen zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Den Besonderheiten bestimmter Leistungen trägt die neue Struktur weiterhin Rechnung. Das gilt insbesondere für Bauleistungen.

Die aktuelle Planung aus dem Eckpunktepapier in puncto „Vereinfachung der Vorgaben“ kurz zusammengefasst:

  • Die VOL und VOF oberhalb der EU-Schwellenwerte sollen in das GWB und eine Rechtsverordnung (VgV?) integriert werden.
  • Die VOL unterhalb der EU-Schwellenwerte bleibt erstmal unverändert bestehen!
  • Eine VOB wird oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte fortgeführt.
  • Hierneben soll es eine Konzessionsverordnung geben.
  • Die Sektorenverordnung und die Vergabeverordnung für die Bereiche „Verteidigung“ und „Sicherheit“ bleiben ebenfalls.
  • Die landesrechtlichen Vorgaben bestehen (natürlich) unverändert fort.

Aus der sich so ergebenden Struktur als vermeintlichem Nachfolger der „Kaskade“ lässt sich zumindest auf den ersten Blick eine Vereinfachung kaum erkennen. Wenn man berücksichtigt, dass die Umsetzung der Vergaberechtsreform nur die Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte – und damit nur rund geschätzt 1 bis 2% aller Vergabeverfahren – betrifft, dürften sich die Vereinfachungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (außer Bau) durch unterschiedliche Rechtsgrundlagen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte in Grenzen halten.

Eine tatsächliche Vereinfachung soll sich aus der Stärkung der elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (E-Vergabe) ergeben, sowie durch die Erleichterungen bei Verhandlungen mit Bietern im Vergabeverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt wird – wie bereits vielfach erörtert – in der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien liegen. Zudem will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Regelungen für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge sowie den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Nach der jüngsten EuGH-Rechtsprechung zur vergaberechtlichen Vorgabe eines Mindestlohns wird damit spannend zu beobachten, ob diese Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn auch bei Angeboten ausländischer Bieter gefordert werden dürfen und ob eine entsprechende Regelung der Sprachpraxis des EuGH stand hält.

Ein weiterer Aspekt über den sich insb. Kommunen freuen dürften, betrifft die Ankündigung einer gesetzlich Klarstellungen zur interkommunalen Zusammenarbeit insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge.

Foto von Herrn Bundesminister Gabriel © 2015 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.bmwi.de)