Zur anstehenden Vergaberechtsreform gab es in den vergangenen Tagen einige Neuigkeiten. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie überblicksartig zusammengestellt:
BMWi legt Eckpunkte zur Vergaberechtsreform vor
In der vergangenen Woche hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nun die Eckpunkte zur kommenden Vergaberechtsreform vorgelegt. Die Eckpunkte befinden sich aktuell in der Ressortabstimmung, sollen aber noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen werden.
Mit den drei neuen Richtlinien („klassische“ Vergaberichtlinie, Sektorenrichtlinie sowie Konzessions-Richtlinie) haben Rat, EU-Kommission und Parlament im Frühjahr ein komplexes und detailliertes Regelwerk als Grundlage für die kommende EU-weite Reform des Vergaberechts vorgelegt. Aus deutscher Sicht führen die neuen EU-Richtlinien zu erheblichen Anpassungsbedarfen an die bestehenden Vorgaben.
Mit Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien vollzieht sich zumindest teilweise auch eine Strukturreform im deutschen Vergaberecht: Vorgesehen ist eine inhaltliche Ausgestaltung des GWB, denn zahlreiche Fragen sollen zukünftig auf dieser gesetzlichen Ebene geregelt werden. Ausdrücklich genannt sind die Darstellung der Vergabearten, Gründe für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren und die grundsätzlichen Anforderungen an Eignung und Zuschlag.
Erhalten bleiben die Vergabeverordung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO) sowie die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Die Regelungen der VOL/A werden, soweit sie nicht im GWB zu finden sind, in die VgV aufgenommen. Die VOL/A wird im Oberschwellenbereich damit nicht weitergeführt, wohl aber die VOB/A.
Was mit den Regelungen im Unterschwellenbereich der VOL/A zukünftig passiert, bleibt zunächst offen. Mit einer Neufassung der VOL/A in der vorgegebenen Frist ist allerdings mit Blick auf den engen Zeitplan sicher nicht zu rechnen. Die bisher mit der VOF geregelten Vergabeverfahren sollen ebenfalls in der VgV berücksichtigt werden. Für die Vergabe von Bauleistungen wird weiterhin die VOB/A anwendbar sein. Für die Vergabe von Konzessionen soll in Umsetzung der Konzessions-Richtlinie eine weitere Verordnung geschaffen werden.
Neben der Struktur sollen auch die Vergabeverfahren selbst einfacher, schneller und effizienter werden. So sollen z.B. Mindestfristen gekürzt werden und Verhandlungen mit Bietern im Vergabeverfahren leichter möglich sein als bisher.
Für effizientere Vergabeverfahren soll auch eine stärkere Nutzung elektronischer Mittel sorgen. So soll die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder der Austausch von Dokumenten künftig grundsätzlich elektronisch ablaufen. Die nachhaltige Beschaffung soll im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gestärkt und weiterentwickelt werden.
Im Zusammenhang mit der Modernisierung des Vergaberechts soll ein bundesweites Korruptionsregister eingeführt werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Umsetzung
Einen korrespondierenden Zeitplan zur Umsetzung in deutsches Recht wurde vom BMWi ebenfalls vorgelegt:
- 2014: Kabinettbeschluss zu den Eckpunkten der Vergaberechtsreform
- Frühjahr 2015: Kabinettbeschluss zur Novellierung
- Herbst 2015: Gesetzgebung Bundestag und Bundesrat
- Herbst 2015 (im Anschluss): Kabinettsbeschluss zu Verordnungen
- Winter 2015/2016: Zustimmung Bundesrat zu Verordnungen
- März 2016: Inkrafttreten der Umsetzung
(Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Eckpunkte Vergaberechtsreform, u.a.), Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Forum Vergabe e.V.)
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