Logo der Auftragsberatungsstellen

Während die sog. (EU-)Schwellenwerte europaweit einheitlich vorgeben, ab welchen erwarteten Auftragswerten ein Vergabeverfahren EU-weit durchgeführt werden muss, regeln die sog. Wertgrenzen, ab welchen Auftragswerten im Rahmen eines nationalen Vergabeverfahrens vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung zu Gunsten einer beschränkten Ausschreibung oder freihändigen Vergabe abgewichen werden darf. Eine aktuelle Übersicht der Auftragsberatungsstellen gibt einen Überblick über die je Bundesland zum Teil stark abweichenden Wertgrenzen.

Wertgrenzen in Deutschland

Im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens hängt die Wahl der Vergabeart unter anderem davon ab, wie hoch der voraussichtliche Auftragswert nach der Kostenschätzung des Auftraggebers ist.

Ob eine Bau-, Dienst- oder Lieferleistung der Öffentlichen Hand beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden darf und somit eine Ausnahme von der Regel der Öffentlichen Ausschreibung zugelassen ist, richtet sich u.a. nach den jeweiligen Wertgrenzen des Bundes und der einzelnen Länder.

Um einen Überblick über die sehr uneinheitlichen Regelungen in Deutschland zu erhalten, haben die Auftragsberatungsstellen der Länder eine Übersicht über die in Deutschland geltenden Wertgrenzen erstellt, die laufend aktualisiert wird. Hier finden sich neben den aktuellen Wertgrenzen auch Hinweise auf die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und die Veröffentlichungspflichten bei Vergabeverfahren. Die Übersicht finden Sie hier (Wertgrenzen 2014).

Hinweis für Anwender des cosinex Vergabemanagementsystems (VMS)

Die Nutzer des VMS werden durch IT-basierte Assistenten in der Software u.a. bei der Auswahl der richtigen Verfahrensart sowohl im Hinblick auf die EU-Schwellenwerte bzw. Wertgrenzen als auch auf die rechtlich vorgegebenen oder individuellen Ausnahmetatbestände für die einzelnen Verfahrensarten unterstützt.

Entsprechende Vorgaben (Wertgrenzen und verfügbare Ausnahmetatbestände) werden im Rahmen der Ausprägung des VMS mandantenindividuell, d.h. für jede Vergabestelle, über eine XML-Konfiguration vorgenommen und können durch die Verfahrensbetreuung bzw. die Systemadministratoren der jeweiligen Installation angepasst werden.

Sollten sich z.B. aus der o.a. Aufstellung der Wertgrenzen oder abweichenden internen Vorgaben Ihrer Vergabestelle Änderungen an dieser Konfiguration ergeben, kann diese jederzeit angepasst werden. Sprechen Sie für eine Anpassung der Konfiguration einfach Ihre Verfahrensbetreuung an oder nehmen Sie Kontakt zu unserem Service- und Support-Team auf, das Ihnen den richtigen Ansprechpartner benennen kann.

Die aktuellen Einstellungen u.a. zu den für Ihre Vergabestelle hinterlegten Wertgrenzen im VMS können Sie im Bereich Verwaltung unter dem Menüpunkt Vorgaben einsehen.