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Seit dem 01. Mai gilt der aktualisierte Scientology-Erlass des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Der Runderlass soll Einflüsse der Scientology-Organisation (SO) und deren Unternehmen bei der Ausführung von Aufträgen über Beratungs- und Schulungsleistungen abwehren, welche durch öffentliche Auftraggeber an Dritte vergeben werden. Dabei sollte der öffentliche Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen jeweils über den Gefährdungsgrad der Einflussnahme im Einzelfall urteilen.

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Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Beratungs- und Schulungsleistungen (z. B. Personal- und Managementschulungen), bei denen nach Einschätzung öffentlicher Auftraggeber in Niedersachsen die von der SO und deren Unternehmen angewandte „Technologie von L. Ron Hubbard“ im Rahmen der Leistungserbringung zur Anwendung kommen könnte, wird empfohlen, eine Schutzklausel als Bietererklärung und Besondere Vertragsbedingung in die Vergabeunterlagen aufzunehmen.

Für nähere Informationen und weiterführende Hinweise wird auf die Seiten des niedersächsischen Verfassungsschutzes verwiesen (Link).

Den entsprechenden Runderlass finden Sie als Download hier.

Verwendung der Erklärung im Vergabemanagementsystem

Für alle Vergabestellen in Niedersachsen empfehlen wir die Erstellung einer entsprechenden Erklärung als Word- oder PDF-Vorlage.

Auch für diese Erklärung ist wohl eine Entscheidung des OLG Düsseldorf einschlägig, nach der Erklärungen als „Bedingung an die Auftragsausführung“ zu behandeln sind und eben nicht als allgemeines Eignungskriterium (vgl. auch unseren Blog-Beitrag zum Beschluss). Bei der Hinterlegung des Nachweises im Verwaltungsbereich des Vergabemanagementsystems (VMS) im Bereich der Vergabeunterlagen (Modul “Nachweise / Bedingungen”) wäre hiernach darauf zu achten, dass entsprechende Einträge dem Bereich “Bedingung an die Auftragsausführung” zugeordnet werden. Diese Angabe steuert die richtige Ausgabe in den vom VMS erzeugten Formularen und Bekanntmachungsinformationen.

Scientology-Erklärungen bei cosinex

cosinex und die Unternehmen der cosinex Gruppe entwickeln E-Government-Lösungen auch in sicherheitskritischen Umfeldern, wie der elektronischen Unterstützung von Sicherheitsüberprüfungen. Darüber hinaus stellen wir polizeilichen sowie militärischen Einrichtungen Lösungen zur Unterstützung Ihrer Vergabe- und Beschaffungsprozesse auch nach Maßgabe der VSVgV zur Verfügung.

Auch vor diesem Hintergrund sind unsere Mitarbeiter regelmäßig

  • auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet,
  • nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetztes (SÜG) oder analog (wie z.B. nach LuftSiG) sicherheitsüberprüft
  • aufgefordert, entsprechende Scientology-Erklärungen abzugeben.