Ein neues Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) wurde mit Bekanntmachung vom 13.03.2013 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2/2013 veröffentlicht und ist mit Inkrafttreten seit dem 14.03.2013 für alle neuen Maßnahmen bzw. Beschaffungsvorhaben anzuwenden.
Besonderes Augenmerk des Vergabegesetzes verdient hier sicher die Anlage zu § 5 Abs. 1 des SächsVergG, die ein Prüfschema der Wertung von Angeboten in vier Wertungsschritten vorsieht. Offen bleibt bei diesen, ob die Abfolge der Wertungsschritte entsprechend der Grundüberlegungen der alten Vergabe- und Vertragsordnungen diskret, d.h. in sich geschlossenen Schritten vorsieht oder ob diese ggf. auch parallel erfolgen können.
Das SächsVergabeG vom 08.07.2002 und die Sächsische Vergabedurchführungsverordnung (SächsVergabeDVO) vom 17.12.2002 sind damit außer Kraft (siehe auch § 11 SächsVergabeG). Weitere Informationen sowie Fortbildungsveranstaltungen zum Sächsischen Vergabegesetz finden Sie auf den Seiten der Auftragsberatungsstelle Sachsen unter folgendem Link.
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Quelle: www.abst-sachsen.de